Arbeitssicherheit
Wir betreuen Ihr Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und übernehmen alle Aufgaben, die von dem Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften von der Fachkraft verlangt werden, wie zum Beispiel:
- Unterstützung und Beratung Ihres Unternehmens beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen.
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln.
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und Beratung in sonstigen Fragen der Ergonomie.
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
- Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel.
- Regelmäßige Kontrolle der Arbeitsstätten und festgestellte Mängel der verantwortlichen Person in Ihrem Unternehmen mitteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlagen und die Durchführung begleiten.
- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, die Untersuchungsergebnisse erfassen, auswerten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen.
- Darauf hinwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten.
- Belehrung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren an den Arbeitsplätzen und -umgebungen, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren.
- Schulung der Sicherheitsbeauftragten.