CE-RICHTLINIEN.eu

CE-Richtlinien.eu

Übersicht über die geplante Verordnung über Künstliche Intelligenz (Teil 3)

Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation eines Hochrisiko-KI-Systems muss erstellt werden, bevor das System in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Dieses Verfahren deckt sich so weit mit den anderen Produktrichtlinien. Die Dokumentation muss auch hier auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, wie das Hochrisiko-KI-System die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt. Die Marktüberwachungsbehörden und die notifizierten Stellen müssen in der Dokumentation alle Informationen finden, die erforderlich sind zu beurteilen, ob das KI-System die Anforderungen erfüllt.

Dazu muss die Dokumentation mindestens folgende Angaben enthalten, soweit
die Inhalte für das Hochrisiko-KI-System relevant sind:

  • Eine allgemeine Beschreibung des KI-Systems. Die allgemeine Beschreibung muss dabei mindestens folgende Angaben enthalten:
    • die Zweckbestimmung („bestimmungsgemäße Verwendung“),
    • die Person(en), Datum und Version des Systems,
    • gegebenenfalls die Interaktion oder Verwendung des KI-Systems mit der Hardware oder Software, die nicht Teil des KI-Systems selbst sind, den Softwarestand oder den Stand der Firmware sowie etwaige Update-Anforderungen,
    • eine Beschreibung aller verfügbaren Produktvarianten des KI-Systems am Markt,
    • (…)
pdf

Jetzt weiterlesen? Newsletter im PDF-Format downloaden