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Übersicht über die geplante Verordnung über
Künstliche Intelligenz (Teil 1)

Die Kommission hat bereits am 21. April 2021 einen Vorschlag (COM(2021) 206 final) über eine „Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz)“ zur Beratung vorgelegt. Auch wenn sich an dem Vorschlag vermutlich noch das eine oder andere bis zur Verabschiedung ändert, dürfte die eingeschlagene Marschrichtung klar sein.

Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet eine Reihe sich schnell entwickelnder Technologien, die einen vielfältigen Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft über das gesamte Spektrum industrieller und gesellschaftlicher Aktivitäten hinweg hervorbringen können. Mögliche Einsatzfelder reichen von der Verbesserung von Prognosen, über die Prozessoptimierung bis hin zur Personalisierung zu erbringender Dienstleistungen. KI kann damit für die Gesellschaft und die Umwelt von Nutzen sein und Unternehmen sowie der europäischen Wirtschaft Wettbewerbsvorteile verschaffen. Bedarf besteht insbesondere in Sektoren, von denen eine große Wirkung ausgeht, wie Klimaschutz, Umwelt und Gesundheit, öffentlicher Sektor, Finanzen, Mobilität, Inneres und Landwirtschaft. Dieselben Faktoren und Techniken, die für den sozioökonomischen Nutzen der KI sorgen, können aber auch neue Risiken oder Nachteile für den Einzelnen oder die Gesellschaft hervorbringen.

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