CE-RICHTLINIEN.eu

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Über die zukünftige Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass es der EU und den Mitgliedstaaten große Schwierigkeiten bereitet, einer solchen Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu begegnen. Die Rolle der EU muss gestärkt werden, um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie In-vitro- Diagnostika und ihr jeweiliges Zubehör wirksamer zu steuern und medizinische Gegenmaßnahmen entwickeln zu können. Nur so kann den Gefahren für die öffentliche Gesundheit frühzeitig auf abgestimmte Weise begegnet werden.

Anders kann eine möglichst problemlose Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, den Unternehmen aus dem Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte sowie den sonstigen Akteuren entlang der Lieferkette und den Gesundheitsberufen nicht gewährleistet werden. Das Fehlen eines klar definierten Rechtsrahmens für die Gestaltung ihrer Reaktion auf Pandemien, unzureichende Befugnisse und Ressourcen ihrer Gesundheitsagenturen sowie der begrenzten Grad der Krisenvorsorge innerhalb der EU bei Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit haben in Summe zu einem nie dagewesenen Missmanagement in der Krise geführt. Die damit verbundenen Fragen sollen deshalb jetzt angegangen werden, um die Schwierigkeiten bei zukünftigen gesundheitlichen Notlagen besser in den Griff bekommen zu können.


Die für die Zukunft geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten wurden jetzt verabschiedet und veröffentlicht:

Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 2022 zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte

Im Rahmen dieses Newsletter wollen wir jedoch nur die geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Medizinprodukten betrachten.

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