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Über die neue Ökodesign-Verordnung

Am 28. Juni 2024 wurde unter dem Titel

Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

die neue Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird deutliche Veränderungen mit sich bringen, weshalb wir Ihnen die Verordnung an dieser Stelle vorstellen möchten.

Politische Basis der Verordnung ist der Green Deal der EU. Bei dem europäischen Green Deal handelt es sich um Europas Strategie für nachhaltiges Wachstum mit dem Ziel, die Union zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Kreislaufwirtschaft umzugestalten und eine schadstofffreie Umwelt zu schaffen. Mit dem Green Deal wird das hochgesteckte Ziel gesetzt, die Union bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Damit verbunden sind eine Reduzierung des CO2- Fußabdrucks und des Materialfußabdrucks sowie die Integration des Kreislaufprinzips wirtschaftsweit. In Ermangelung von Unionsrecht sind zwischenzeitlich bereits divergierende nationale Ansätze zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten entstanden, die von Informationspflichten über die Dauer der Softwarekompatibilität elektronischer Geräte bis hin zur Pflicht, über die Handhabung unverkaufter nicht verderblicher Waren Bericht zu erstatten, reichen. Noch mehr nationale Maßnahmen zur Verfolgung der Ziele dieser Verordnung würden aber sehr wahrscheinlich zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarkts führen. Daher ist ein europäischer Rechtsrahmen für die schrittweise Einführung von Ökodesign-Anforderungen für Produkte auf europäischer Ebene erforderlich. Mit dieser Verordnung wird jetzt ein solcher Rahmen geschaffen, indem der Ökodesign-Ansatz, der ursprünglich bereits in der Richtlinie 2009/125/EG festgelegt wurde, auf so viele Produkte wie möglich ausgeweitet wird.

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