Über den Vorschlag der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie
Die Kommission hat am 28. September 2022 ihren Vorschlag für eine überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie vorgelegt, den wir ihnen in diesem Newsletter kurz vorstellen möchten.
Ziel der Produkthaftungsrichtlinie war und ist es, ein EU-weites System zur Entschädigung von Personen zu schaffen, die durch fehlerhafte Produkte Körper- oder Sachschäden erlitten haben. Seit der Annahme der Produkthaftungsrichtlinie im Jahr 1985 hat sich die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, vertrieben und betrieben werden, erheblich verändert. Das schließt auch die Modernisierung der Produktsicherheits- und Marktüberwachungsvorschriften ein. Der ökologische und der digitale Wandel haben bereits heute zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Materialien und Produkten, z. B. durch die Wiederaufbereitung, oder durch die Steigerung der Produktivität und Benutzerfreundlichkeit dank intelligenter Produkte und künstlicher Intelligenz geführt.
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