Reparierbarkeitswert für Wäschetrockner
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2534 der Kommission legt harmonisierte Anforderungen an die Kennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern fest. Mit der Verordnung wird ein neues EU-Energielabel für die Produktkennzeichnung eingeführt, die es den Kundinnen und Kunden ermöglicht, energiebewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Darüber hinaus werden Inhalt und Format des Produktinformationsblattes und der technischen Dokumentation festgelegt. Außerdem werden die Anbieter verpflichtet, die relevanten Parameter in das Europäische Produktregister für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) einzutragen.
Gemäß der Folgenabschätzung zur Durchführungsverordnung (EU) 2023/2533 über die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswäschetrocknern ist die durchschnittliche Lebensdauer von Haushaltswäschetrocknern in den letzten 15 Jahren von 14 auf 12 Jahre gesunken. Vor diesem Hintergrund sieht Artikel 7 der Verordnung (EU)2023/2534 vor, dass die Kommission dem Konsultationsforum eine Bewertung der Reparierbarkeit von Haushaltswäschetrocknern vorlegt, die im Wege einer Änderung der Verordnung angenommen werden soll.
Die Bewertung der Reparierbarkeit von Haushaltswäschetrocknern und die Information der Verbraucher vor dem Kauf hat gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen. Diese Vorteile wurden bereits im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen untersucht und beschrieben.