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Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner

Am 17. November 2023 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2533 über die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner verabschiedet. Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2025 und ersetzt die derzeit gültige Verordnung (EU) Nr. 932/2012 über die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswäschetrocknern.

Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG muss die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die in der Union ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen. In dem zugehörigen Arbeitsprogramm werden energieverbrauchsrelevante Produktgruppen genannt, die bei vorbereitenden Studien und erforderlichenfalls bei der Annahme von
Durchführungsmaßnahmen Priorität erhalten. Dazu gehören auch Haushaltswäschetrockner. Zudem zählen Haushaltswäschetrockner zu den drei wichtigsten Gruppen, die nach dem Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 vor Ende 2025 überprüft werden müssen. Die jährlichen Einsparungen könnten im Jahr 2030 insgesamt mehr als 170 TWh betragen, was einer Verringerung der jährlichen Treibhausgasemissionen um etwa 24 Mio. Tonnen entspricht. Bei Haushaltswäschetrocknern wären Stromeinsparungen von 0,6 TWh/Jahr bis 2030 und von 1,7 TWh/Jahr bis 2040 möglich.

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