Neufassung der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf
Am 22. Mai 2019 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/771 über „bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG“ veröffentlicht worden. Ergänzend dazu ist gleichzeitig die Richtlinie (EU) 2019/770 über „bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ erschienen. Durch die Richtlinie (EU) 2019/771 soll unter anderem die bisherige Richtlinie 1999/44/EG über „bestimmte Aspekte des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter“ aufgehoben werden. Die Richtlinie 1999/44/EG wurde 2001 durch das Gesetz zur „Modernisierung des Schuldrechts“ in nationales Recht umgesetzt, was seinerzeit unter anderem zu einer Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 6 Monaten auf 2 Jahre führte.
Worum geht es bei der neuen Richtlinie?
Als die Richtlinie 1999/44/EG am 25. Mai 1999 verabschiedet wurde, spielte der Online-Handel noch nicht die Rolle, die er heute hat. Der elektronische Handel ist inzwischen jedoch ein ausschlaggebender Wachstumsfaktor im Binnenmarkt. Sein Wachstumspotenzial wird jedoch bei weitem nicht voll genutzt. Das soll sich nun durch die neue Richtlinie ändern.
[…]