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Die Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren

Im März diesen Jahres hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag zur „Förderung der Reparatur von Waren“ vorgelegt. Der Vorschlag geht auf die Priorität der Kommission in Bezug auf den europäischen Grünen Deal und sein Ziel eines nachhaltigen Verbrauchs zurück.

Defekte Verbraucherprodukte werden sehr häufig nicht repariert, sondern vorzeitig entsorgt, obwohl sie repariert und länger verwendet werden könnten.
Das passiert sowohl im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, wenn Verbraucher einen Ersatz statt der Reparatur wählen, als auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, wenn Verbraucher aufgrund mangelhafter Reparaturmöglichkeiten und -bedingungen von einer Reparatur absehen. Auch überholte Waren werden ebenfalls nur begrenzt genutzt, sodass das Potenzial für die Wiederverwendung von Waren durch verschiedene Nutzer unausgeschöpft bleibt.

Die vorzeitige Entsorgung von reparierbaren Verbraucherprodukten führt zu mehr Abfall, verursacht Treibhausgasemissionen und lässt die Nachfrage nach wertvollen Ressourcen bei der Herstellung neuer Waren ansteigen. Das Problem der vorzeitigen Entsorgung von reparierbaren Verbraucherprodukten besteht in der gesamten EU bei einer großen Bandbreite dieser Waren. Bei einer öffentlichen Konsultation sprachen sich mehr als 2/3 der Befragten für eine Lösung auf EU-Ebene aus. Um Nachhaltigkeit zu fördern, soll mit der geplanten Richtlinie erreicht werden, dass brauchbare defekte Verbraucherprodukte
innerhalb und außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung vermehrt repariert und wiederverwendet werden.

Auf der Angebotsseite bildet die, in der Überarbeitung befindliche Ökodesign-Verordnung den Rahmen für die Reparierbarkeit von Produkten in der Produktionsphase. Hier geht es vor allem um die Anforderungen an die Produktgestaltung und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

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