Die neuen Leitlinien für RAPEX
Durch Artikel 12 der Richtlinie 2001/95/EG ist ein gemeinschaftliches System zum raschen Austausch von Informationen über die Gefahren bei der Verwendung von Konsumgütern (Community system for the rapid exchange of information on dangers arising from the use of consumer products, „RAPEX“) geschaffen worden. In diesem System werden alle Informationen über Maßnahmen und Aktionen schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ausgetauscht, wenn gegenüber unsicheren Produkten behördliche Maßnahmen ergriffen werden.
Die zu RAPEX gehörenden Leitlinien müssen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Bislang stellt die Entscheidung 2010/15/EU jedoch die erste und einzige Aktualisierung dieser Leitlinien dar. Angesichts neuer Entwicklungen (z.B. der grenzüberschreitende Online-Warenhandel) und um die Meldeverfahren durch die Einbeziehung bewährter Vorgehensweisen effizienter und effektiver zu gestalten, wurde eine weitere Aktualisierung dieser Leitlinien erforderlich. Zudem weitet die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 den in Artikel 12 der Richtlinie 2001/95/EG festgelegten Anwendungsbereich von RAPEX auf Produkte aus, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 fallen. Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs von RAPEX musste in den Leitlinien geklärt werden.
Die Entscheidung 2010/15/EU wird aufgehoben.
Die Leitlinien richten sich zunächst an alle Behörden der Mitgliedstaaten, die gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 am RAPEX-Netz teilnehmen. Dazu gehören auch die Marktüberwachungsbehörden, in deren Zuständigkeit die Kontrolle der Produkte fällt sowie die Behörden, die für die Kontrollen an den Außengrenzen zuständig sind. Das heißt aber nicht, dass die Leitlinien nicht auch für Hersteller interessant sein können.