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Die neuen Energielabel für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner

Die neuen Energielabel für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner

Seit dem 1. März 2021 gibt es für verschiedene Haushaltsgeräte neue Energielabel. So gelten u. a. durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 neue Energielabel für Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner. Die neuen Energielabel haben in den vergangenen Wochen immer wieder zu Fragen bei den Verbrauchern führen, da sich dadurch auch die Klassifizierung der Geräte geändert hat.
 
Durch die Verordnung (EU) 2017/1369 wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte in Bezug auf die Kennzeichnung von Produktgruppen zu erlassen, die ein erhebliches Potenzial für die Einsparung von Energie und gegebenenfalls anderer Ressourcen bieten. Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 wurden Vorschriften für die Energielabel von Haushaltswaschmaschinen eingeführt. Mit der Richtlinie 96/60/EG wurden außerdem Vorschriften für die Energielabel von Haushaltswaschtrocknern eingeführt.
 
Die Maßnahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms der EU können Schätzungen zufolge im Jahr 2030 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von insgesamt mehr als 260 TWh führen. Das entspricht einer Verringerung der jährlichen Treibhausgasemissionen um rund 100 Mio. Tonnen im Jahr 2030. Zu den in dem Arbeitsprogramm genannten Produktgruppen gehören auch Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner, deren jährlicher Strom- und Wasserverbrauch den Schätzungen zufolge bis 2030 um 2,5 TWh bzw. 711 Mio. m3 verringert werden könnte. Das entspräche einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 0,8 Mio. t CO2-Äquivalent/Jahr.

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