Die harmonisierten Normen bleiben kostenpflichtig
Die Diskussion, ob die harmonisierten Normen als Teil es EU-Rechts kostenfrei zugänglich sein müssen oder nicht, ist nicht neu. Dem kostenfreien Zugang stehen das Urheberrecht und die geschäftlichen Interessen der Normungsinstitute gegenüber.
In einem Rechtsstreit zu dieser Problematik zwischen den beiden gemeinnützigen Organisationen „Public.Resource.Org, Inc.“ (Sebastopol, Kalifornien, USA) und der „Right to Know CLG“ (Dublin, Irland) gegen die Kommission, unterstützt durch verschiedene europäische Normungsinstitute, hat das Gericht (Fünfte erweiterte Kammer) am 14. Juli 2021 kürzlich eine Entscheidung getroffen. (Rechtssache T-185/19)
Die Public.Resource.Org, Inc. und Right to Know CLG sind gemeinnützige Organisationen, deren Hauptanliegen es ist, das Recht für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich zu machen.
Am 25. September 2018 beantragten die beiden Organisationen bei der Europäischen Kommission den Zugang zu vier vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommenen harmonisierten Normen, die insbesondere die Sicherheit von Spielzeug betreffen.
Die Kommission lehnte den Antrag auf Zugang mit der Begründung ab, dass diese Normen durch das Urheberrecht geschützt seien. Die Ablehnung stützte sich auf Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43), wonach der Zugang zu einem Dokument zu verweigern ist, wenn die Verbreitung den Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich des geistigen Eigentums, beeinträchtigen würde. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung besteht.
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