Der Entwurf der Spielzeugverordnung
Am 28. Juli 2023 hat die Kommission ihren Entwurf der neuen Spielzeugverordnung vorgelegt, durch die die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG abgelöst werden soll.
In der derzeit gültigen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG werden die Sicherheitsanforderungen festgelegt, die ein in der EU oder in Drittländern hergestelltes Spielzeug erfüllen muss, damit es in der EU in Verkehr gebracht werden kann. Zugleich wird mit der Richtlinie der freie Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt sichergestellt.
Bei der regelmäßigen Beobachtung und Bewertung der Richtlinie im Rahmen ihrer Anwendung wurden eine Reihe von Mängeln festgestellt, die seit ihrer Annahme im Jahr 2009 aufgetreten sind. Insbesondere wurden Mängel bei den Risiken durch schädliche Chemikalien festgestellt. Außerdem gibt es Mängel bei der Durchsetzung der Richtlinie im Zusammenhang mit Onlineverkäufen.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Der Anwendungsbereich soll auch zukünftig unverändert bleiben und auch für die Verordnung gelten. Die Definition des Ausdrucks „Spielzeug“ wird nicht geändert und entspricht der Richtlinie 2009/48/EG. Auch die allgemeinen Begriffsbestimmungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG werden beibehalten. Es wurden jedoch zusätzliche Begriffsbestimmungen zu dem geplanten Produktpass aufgenommen.
Die nicht unter die vorgeschlagene Verordnung fallenden Produkte werden als Liste in Anhang I aufgeführt. Die ausgenommenen Produkte entsprechen – mitAusnahme der Schleudern und Steinschleudern – denen der noch geltenden Richtlinie. Schleudern und Steinschleudern sollen zukünftig nicht mehr vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen werden.