Die Ökodesign-Anforderungen an elektrische Schweißgeräte
Gemäß der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG werden für bestimmte „energieverbrauchsrelevante Produkte“ Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) festgelegt. Wesentliche Kriterien dabei sind dabei ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen der betreffenden Produkte in der Europäischen Union, erhebliche Umweltauswirkungen sowie ein erhebliches Potenzial für konstruktive und wirtschaftlich vertretbare Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit. Die Prioritäten für die Arbeit in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung im Zeitraum 2016-2019 sind im Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 der Kommission definiert.
Die Maßnahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms können Schätzungen zufolge im Jahr 2030 insgesamt zujährlichen Endenergieeinsparungen von mehr als 260 TWh führen, was im Jahr 2030 einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um rund 100 Mio. Tonnen jährlich entspricht. Der im direkten Zusammenhang mit Schweißgeräten entstehende jährliche Energieendverbrauch dürfte 2030 mehr als 6 TWh betragen. Dies entspricht ca. 2,4 Mio. t CO2-Äquivalenten, wobei die für die Herstellung der zugehörigen Verbrauchsmaterialien (z. B. Schutzgase oder Schweißdraht) verbrauchte Energie nicht berücksichtigt wurde.
Die Vorstudie hat gezeigt, dass der Energieverbrauch in der Nutzungsphase und in den verschiedenen Leerlauf- oder Standby- Betriebsarten deutlich reduziert werden kann. Die in der jetzt vorliegenden Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen dürften bis 2030 zu jährlichen Energieeinsparungen von etwa 1,09 TWh führen. Das entspricht jährlichen Einsparungen von insgesamt 0,27 Mt CO2-Äquivalenten.
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