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CE-Newsletter Ausgabe 04 2020 – Ökodesign- und Kennzeichnungs-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

Ökodesign- und Kennzeichnungs-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion gehören nach Meinung der Kommission zu den energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung auf europäischer Ebene vorrangig behandelt werden sollen.

Die Kommission hat zwei Vorstudien zu den technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Merkmalen von in der EU üblicherweise verwendeten Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion durchgeführt. Für die Zwecke der hier vorgestellten Verordnungen ist der Energieverbrauch von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion in der Nutzungsphase als der wichtigste Umweltaspekt anzusehen. Der Energieverbrauch dieser Geräte kann nach Meinung der Kommission durch kostengünstige, nicht eigentumsrechtlich geschützte Technologien gesenkt werden, ohne die Gesamtkosten für die Anschaffung und den Betrieb dieser Produkte zu erhöhen. Außerdem wurden ebenfalls die direkten Emissionen aus Kältemitteln und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen als relevante Aspekte ermittelt. Da Kältemittel jedoch der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase unterliegen, werden in der vorliegenden Verordnung keine spezifischen Anforderungen an Kältemittel definiert.
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