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Änderung der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG

Am 16.11.2023 hat die Kommission ihren Vorschlag für einen Delegierte Verordnung zur Änderung der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG vorgelegt:

Delegierte Verordnung (EU) …/… der Kommission vom 16.11.2023 zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verfahren zur Messung des Luftschalls von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

Die Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG über „umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen“ wurde am 8. Mai 2000 verabschiedet. Sie trat dann am 3. Januar 2002 in Kraft. Der rechtliche Rahmen der EU für Geräuschemissionen von im Freien verwendeten Geräten und Maschinen wurde seinerzeit durch die Zusammenlegung von sieben spezifischen Produktrichtlinien und zwei Richtlinien über Prüfverfahren eingeführt. Die Einführung der immer noch gültigen Richtlinie schaffte seinerzeit den rechtlichen Rahmen zur Harmonisierung der Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit derartigen Geräten und Maschinen, die auf dem EU-Markt in Verkehr
gebracht werden (sollen). Durch die Richtlinie werden die Anforderungen der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Luftschallemissionen ergänzt. Von den 57 Gerätekategorien, die von der Richtlinie erfasst sind, fallen 55 ebenfalls in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Bei der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG handelt es sich einen Rechtstext nach dem Alten Konzept. Mit ihr werden technische Anforderungen und Spezifikationen einschließlich der Verweise auf Normen vorgeschrieben. Diese Vorgehensweise unterscheidet sich von den Vorschriften nach dem Neuen Konzept, in denen allgemeine grundlegende Anforderungen festgelegt werden und die Verwendung technischer Spezifikationen im Ermessen des Herstellers liegt. In der Richtlinie werden insbesondere harmonisierte Geräuschemissionsgrenzwerte für eine vollständige Liste von Geräten und Maschinen festgelegt. Anhang III enthält detaillierte Verfahren zur Messung der Schallemission von sich im Freien befindlichen Geräten und Maschinen, den Konformitätsbewertungsverfahren und den Kennzeichnungsanforderungen. Sowohl die Messverfahren als auch die Geräuschgrenzwerte sind veraltet und müssen aktualisiert werden. Damit bietet sich auch die Möglichkeit, den wesentlichen Teil der Outdoor-Richtlinie dem technischen Fortschritt anzupassen.

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