Neue Schadstoffanforderungen für Verbrennungsmotoren zum Einbau in mobile Maschinen und Geräte
Am 17. April 2019 wurde die über 400 Seiten starke
Regelung Nr. 96 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Motoren für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte hinsichtlich der Emissionen von Schadstoffen aus dem Motor [2019/547]
veröffentlicht. Zwar betreffen weite Teile der Regelung Nr. 96 land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die eigentlich nicht Gegenstand von www.ce-richtlinien.eu sind, aber es geht in der Regelung der UNECE auch um Motoren für mobile Maschinen und Geräte. Deshalb wollen wir in diesem Newsletter die Regelung Nr. 96 kurz behandeln.
Welche Produkte werden von der Regelung Nr. 96 erfasst?
Die Regelung Nr. 96 der UNECE gilt für alle Motoren, die unter die in Absatz 1.1 der Regelung genannten Klassen fallen und in Fahrzeuge der „Klasse T“ und in „nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ eingebaut sind oder dazu bestimmt sind, dort eingebaut zu werden.
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