Türkei: Maßnahmen der Zoll- und Marktaufsichtsbehörden bei der Einfuhr – Teil 2
(Von Abdulkerim Kuzucu, Dipl.-Finanzwirt (FH/ZOLL), Hamburg/Istanbul, www.kuzucu.de)
Über den Autor:
Der Autor war von 2004 bis 2014 als Zollinspektor in der deutschen Zollverwaltung tätig. Heute arbeitet er als freiberuflicher Dozent, Autor und Berater für Zoll- und Außenwirtschaft. Zu seinen
Schwerpunkten gehören die Bereiche Zollrecht, Zolltarifrecht, Zollverfahrensrecht, Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle und das Produktsicherheitsrecht im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Schutz vor Sicherheitsrisiken vs. Protektionismus
Das türkische Wirtschaftsministerium hat in den Einfuhrverordnungen eine im Grunde nachvollziehbare „Hintertür“ eingebaut, nämlich eine Ausnahme von der Vorzugsbehandlung für EU-Waren, falls von diesen ein Risiko ausgeht. Gelangt demnach das Risikoanalysesystem des Wirtschaftsministeriums (TAREKS) zu dem Schluss, dass von einer EU-Ware ein Risiko ausgehen könnte, wird das TSE angewiesen eine vollständige Dokumenten- und Warenkontrolle durchführen. Das moderne Risikoanalysesystem TAREKS ist in der Lage – u.a. mit Hilfe der umfangreichen Daten die Importeure im Rahmen der Einfuhr in das System einspeisen müssen – qualifizierte Auswertungen durchzuführen und so gezielte Kontrollen zu initiieren. Allerdings löst TAREKS manchmal auch einen langen Stau bei der Zollabfertigung aus. „Für ganz Istanbul sind manchmal nur 2-3 TSE-Beamte im Einsatz“, beschwerte sich erst kürzlich der Verein Istanbuler Zollagenturen öffentlich beim türkischen Wirtschaftsministerium und wies darauf hin, dass die Abfertigungsverzögerung auch die Zollagenten in Bedrängnis bringt. Ein weiterer Kritikpunkt an TAREKS ist die mangelnde Transparenz und ein damit einhergehendes Gefühl, der staatlichen Willkür ausgesetzt zu sein.
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