CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-richtlinien.eu ist die kostenfreie Infoplattform zur CE-Kennzeichnung

Sie finden hier alle Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Zu jeder Richtlinie finden Sie außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Kollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



CE-Newsletter

Unser Tipp: Monatliche CE-News frei Haus.
Beiben Sie stets und umfassend auf dem Laufenden mit den aktuellen Informationen im kostenlosen CE-Newsletter.

Kontakt

Bei Fragen zu unserem Portal oder zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte:

Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Methoden für die Prüfung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser

Damit Materialien bzw. Werkstoffe, die in Produkten für Trinkwasser verwendet werden sollen, geprüft und zugelassen werden können, müssen die erforderlichen Hygieneanforderungen festgelegt werden. Die dazu verwendeten Methoden müssen unter anderem auf Anhang V der Trinkwasser-Richtlinie (EU) 2020/2184 beruhen und bei den Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte berücksichtigt werden.

In dem

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 der Kommission vom 23. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bestätigung der Zulässigkeit endgültiger, in Produkten verwendeter Materialien bzw. Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen

werden die Prüfanforderungen festgelegt, um die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zu gewährleisten. Die Prüfanforderungen unterliegen einem risikobasierten Ansatz. Um eine verhältnismäßige Prüfung zu gewährleisten, gibt es für Materialien bzw. Werkstoffe, die in kleineren Bauteilen und Nebenbestandteilen zusammengesetzter Produkte verwendet werden, die Möglichkeit einer reduzierten Prüfung.

Der Durchführungsbeschluss gilt ab dem 31. Dezember 2026.

Wird ein Produkt gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 in Risikogruppe 1 oder 2 oder im Fall einer metallenen Zusammensetzung gemäß Anhang II Tabelle 2 „Europäische Positivliste von Gruppen metallener Zusammensetzungen für metallene Werkstoffe“ des Durchführungsbeschlusses der Kommission (EU) 2024/365(4)in Produktgruppe A oder B eingestuft, finden die beiden folgenden Konformitätsbewertungsverfahren Anwendung:

  • Modul B (EU-Baumusterprüfung)
  • Modul D (Überwachung der Fertigung)

Wird ein Produkt gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 in Risikogruppe 3 oder 4 oder im Fall einer metallenen Zusammensetzung gemäß Anhang II Tabelle 2 „Europäische Positivliste von Gruppen metallener Zusammensetzungen für metallene Werkstoffe“ des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/365 in Produktgruppe C oder D eingestuft, finden die beiden folgenden Konformitätsbewertungsverfahren Anwendung:

  • Modul B (EU-Baumusterprüfung)
  • Modul C (Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle)

Die Kennzeichnung der Produkte muss dann gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/371 über die Kennzeichnung von Produkten für Trinkwasser vorgenommen werden.

Europäischen Positivlisten für Produkte im Kontakt mit Wasser

Die Trinkwasser-Richtlinie (EU) 2020/2184 sieht die Erstellung von europäischen Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen für alle Arten von Materialien oder Werkstoffen vor, die für die Verwendung bei der Herstellung von Materialien bzw. Werkstoffen oder Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, zugelassen sind und unter Artikel 11 dieser Richtlinie fallen. Die europäischen Positivlisten enthalten gegebenenfalls Bedingungen für die Verwendung der Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile sowie die Migrationsgrenzwerte. Die Methoden für die Festlegung der Verwendungsbedingungen erfolgt auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2020/2184.

Am 23. April 2024 wurde zu diesem Zweck der

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 der Kommission vom 23. Januar 2024 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Erstellung der europäischen Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, die für die Verwendung bei der Herstellung von Materialien bzw. Werkstoffen oder Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, zugelassen sind

im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Durchführungsbeschluss gilt ab dem 31. Dezember 2026.

Neue Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Am 19. März 2024 wurden neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate (NCO) veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2024/869 vom 13. März 2024).

Ab dem 9. April 2026 gilt für alle Diisocyanate ein Arbeitsplatzgrenzwert von 6 µg NCO/m3 und ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3. Im Hinblick auf Diisocyanate kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 μg NCO/m3 und einen entsprechenden Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3 einzuhalten. Dies hängt mit der messtechnischen Machbarkeit und der Zeit zusammen, die für die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen insbesondere in nachgelagerten Sektoren erforderlich ist, wie z. B. im Bauwesen, bei der Fahrzeugreparatur, bei allgemeinen Reparaturen oder bei der Herstellung von Textilien, Möbeln, Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, Haushaltsgeräten, Maschinen und Computern. Daher gilt bis zum 31. Dezember 2028 ein Übergangswert für den Arbeitsplatzgrenzwert von 10 μg NCO/m3 sowie ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 20 μg NCO/m3.

Für Blei gilt ab dem 9. April 2026 ein überarbeiteter biologischer Grenzwert von 15 μg Pb/100 ml Blut sowie ein überarbeiteter Arbeitsplatzgrenzwert von 0,03 mg/m3 als gewichteter Mittelwert für einen Referenzzeitraum von 8 Stunden (TWA). Für den Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2028 gilt ein biologischer Grenzwert von 30 μg Pb/100 ml Blut gilt.

Außerdem muss im Rahmen der Prävention eingehende medizinische Überwachung durchgeführt werden, wenn die Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen 0,015 mg/m3 in der Luft (50 % des aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerts) oder 9 μg Pb/100 ml Blut (60 % des biologischen Grenzwerts) übersteigt. Bei Frauen im gebärfähigen Alter soll der Gehalt von Blei im Blut den Wert von 4,5 μg Pb/100 ml Blut nicht überschreiten, da der biologische Grenzwert für Blei und seine anorganischen Verbindungen für die Föten oder Nachkommen von Frauen im gebärfähigen Alter keinen Schutz darstellt. Der Wert von 4,5 μg Pb/100 ml Blut gilt als Indikator für die Exposition und nicht für feststellbare gesundheitsschädliche Wirkungen.

 

Stellenanzeigen auf ce-richtlinien.eu

Sie suchen einen Job als CE-Beauftragter, CE-Koordinator, Product Safety Manager oder Prüfingenieur? Technische Dokumentation oder Product Compliance sind Ihre Profession?

Im Stellenmarkt von CE-Richtlinien.eu finden Sie eine Auswahl aktueller und relevanter Stellenanzeigen. Hier finden auch Sie Ihren neuen Job!

Jetzt aktuelle Stellenanzeigen ansehen

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Methoden für die Prüfung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser

Damit Materialien bzw. Werkstoffe, die in Produkten für Trinkwasser verwendet werden sollen, geprüft und zugelassen werden können, müssen die erforderlichen Hygieneanforderungen festgelegt werden. Die dazu verwendeten Methoden müssen unter anderem auf Anhang V der Trinkwasser-Richtlinie (EU) 2020/2184 beruhen und bei den Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte berücksichtigt werden.

In dem

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 der Kommission vom 23. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bestätigung der Zulässigkeit endgültiger, in Produkten verwendeter Materialien bzw. Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen

werden die Prüfanforderungen festgelegt, um die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zu gewährleisten. Die Prüfanforderungen unterliegen einem risikobasierten Ansatz. Um eine verhältnismäßige Prüfung zu gewährleisten, gibt es für Materialien bzw. Werkstoffe, die in kleineren Bauteilen und Nebenbestandteilen zusammengesetzter Produkte verwendet werden, die Möglichkeit einer reduzierten Prüfung.

Der Durchführungsbeschluss gilt ab dem 31. Dezember 2026.

Wird ein Produkt gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 in Risikogruppe 1 oder 2 oder im Fall einer metallenen Zusammensetzung gemäß Anhang II Tabelle 2 „Europäische Positivliste von Gruppen metallener Zusammensetzungen für metallene Werkstoffe“ des Durchführungsbeschlusses der Kommission (EU) 2024/365(4)in Produktgruppe A oder B eingestuft, finden die beiden folgenden Konformitätsbewertungsverfahren Anwendung:

  • Modul B (EU-Baumusterprüfung)
  • Modul D (Überwachung der Fertigung)

Wird ein Produkt gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 in Risikogruppe 3 oder 4 oder im Fall einer metallenen Zusammensetzung gemäß Anhang II Tabelle 2 „Europäische Positivliste von Gruppen metallener Zusammensetzungen für metallene Werkstoffe“ des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/365 in Produktgruppe C oder D eingestuft, finden die beiden folgenden Konformitätsbewertungsverfahren Anwendung:

  • Modul B (EU-Baumusterprüfung)
  • Modul C (Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle)

Die Kennzeichnung der Produkte muss dann gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/371 über die Kennzeichnung von Produkten für Trinkwasser vorgenommen werden.

Europäischen Positivlisten für Produkte im Kontakt mit Wasser

Die Trinkwasser-Richtlinie (EU) 2020/2184 sieht die Erstellung von europäischen Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen für alle Arten von Materialien oder Werkstoffen vor, die für die Verwendung bei der Herstellung von Materialien bzw. Werkstoffen oder Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, zugelassen sind und unter Artikel 11 dieser Richtlinie fallen. Die europäischen Positivlisten enthalten gegebenenfalls Bedingungen für die Verwendung der Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile sowie die Migrationsgrenzwerte. Die Methoden für die Festlegung der Verwendungsbedingungen erfolgt auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2020/2184.

Am 23. April 2024 wurde zu diesem Zweck der

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 der Kommission vom 23. Januar 2024 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Erstellung der europäischen Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, die für die Verwendung bei der Herstellung von Materialien bzw. Werkstoffen oder Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, zugelassen sind

im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Durchführungsbeschluss gilt ab dem 31. Dezember 2026.

Neue Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Am 19. März 2024 wurden neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate (NCO) veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2024/869 vom 13. März 2024).

Ab dem 9. April 2026 gilt für alle Diisocyanate ein Arbeitsplatzgrenzwert von 6 µg NCO/m3 und ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3. Im Hinblick auf Diisocyanate kann es schwierig sein, einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 μg NCO/m3 und einen entsprechenden Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg NCO/m3 einzuhalten. Dies hängt mit der messtechnischen Machbarkeit und der Zeit zusammen, die für die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen insbesondere in nachgelagerten Sektoren erforderlich ist, wie z. B. im Bauwesen, bei der Fahrzeugreparatur, bei allgemeinen Reparaturen oder bei der Herstellung von Textilien, Möbeln, Kraftfahrzeugen und anderen Transportmitteln, Haushaltsgeräten, Maschinen und Computern. Daher gilt bis zum 31. Dezember 2028 ein Übergangswert für den Arbeitsplatzgrenzwert von 10 μg NCO/m3 sowie ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 20 μg NCO/m3.

Für Blei gilt ab dem 9. April 2026 ein überarbeiteter biologischer Grenzwert von 15 μg Pb/100 ml Blut sowie ein überarbeiteter Arbeitsplatzgrenzwert von 0,03 mg/m3 als gewichteter Mittelwert für einen Referenzzeitraum von 8 Stunden (TWA). Für den Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2028 gilt ein biologischer Grenzwert von 30 μg Pb/100 ml Blut gilt.

Außerdem muss im Rahmen der Prävention eingehende medizinische Überwachung durchgeführt werden, wenn die Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen 0,015 mg/m3 in der Luft (50 % des aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerts) oder 9 μg Pb/100 ml Blut (60 % des biologischen Grenzwerts) übersteigt. Bei Frauen im gebärfähigen Alter soll der Gehalt von Blei im Blut den Wert von 4,5 μg Pb/100 ml Blut nicht überschreiten, da der biologische Grenzwert für Blei und seine anorganischen Verbindungen für die Föten oder Nachkommen von Frauen im gebärfähigen Alter keinen Schutz darstellt. Der Wert von 4,5 μg Pb/100 ml Blut gilt als Indikator für die Exposition und nicht für feststellbare gesundheitsschädliche Wirkungen.

 

KI-Verordnung verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 13. März die KI-Verordnung („Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz“) verabschiedet. Die KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz (KI).

Die KI-Verordnung soll Innovationen fördern und das Vertrauen in KI stärken. Außerdem soll sie sicherstellen, dass die Grundrechte und Sicherheit der EU-Bürger respektiert und gewahrt werden.

Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Der Anwendungsbereich der KI-Verordnung wird in Risikokategorien eingeteilt. Je nach Risikokategorie eines KI-Systems gelten dann unterschiedliche Regeln und Pflichten für Entwickler, Anwender und Importeure.

Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

Am 07.02.2024 wurde die

Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 der Kommission vom 31. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

In der Verordnung wird das auf den Gemeinsamen Kriterien beruhende europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) festgelegt.

Diese Verordnung gilt für alle Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und deren Dokumentation, die zur Zertifizierung im Rahmen des EUCC vorgelegt werden. Sie gilt außerdem für alle Schutzprofile, die im Rahmen des IKT- Prozesses zur Zertifizierung von IKT-Produkten zur Zertifizierung vorgelegt werden.

Neue gemeinsame Militärgüterliste der EU

Nachdem bereits am 17.01.2024 eine aktualisierte Liste der Verteidigungsgüter im Amtsblatt der EU erschienen ist, wurde am 01.03.2024 auch eine aktualisierte gemeinsame Militärgüterliste veröffentlicht.

Militär- und Verteidigungsgüter werden in verschiedenen CE-Richtlinien und im Produktsicherheitsgesetz explizit vom Anwendungsbereich der Richtlinien bzw. Verordnungen ausgenommen und bedürfen somit auch keiner CE-Kennzeichnung. Allerdings stellt sich dabei immer auch die Frage, was denn Verteidigungsgüter oder Militärgüter genau sind. Bei der Beantwortung dieser Frage können die Listen helfen.

Die gemeinsame Militärgüterliste wurde darüber hinaus bereits einmal berichtigt (C/2024/90014).

Stellenanzeigen auf ce-richtlinien.eu

Sie suchen einen Job als CE-Beauftragter, CE-Koordinator, Product Safety Manager oder Prüfingenieur? Technische Dokumentation oder Product Compliance sind Ihre Profession?

Im Stellenmarkt von CE-Richtlinien.eu finden Sie eine Auswahl aktueller und relevanter Stellenanzeigen. Hier finden auch Sie Ihren neuen Job!

Jetzt aktuelle Stellenanzeigen ansehen