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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

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Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 143, Nummer 2.4:

Anstatt:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

 muss es heißen:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 wird wie folgt berichtigt:

Seite 17, Artikel 17:

Anstatt:

„69. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

 muss es heißen:

„70. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

Delegierte Verordnung über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Die Anhänge III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen wird gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) 2024/3229 geändert. Betroffen davon ist die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2025.