Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten
Schätzungen zufolge sind im Jahr 2030 insgesamt jährliche Endenergieeinsparungen von mehr als 260 TWh möglich, was einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um rund 100 Mio. Tonnen jährlich entspricht. Einen wesentlichen Beitrag dazu erbringen Leuchtmittel.
Der jährliche Stromverbrauch der Produkte im Anwendungsbereich der hier vorgestellten Verordnungen belief sich Schätzungen zufolge 2015 in der Union auf 336 TWh. Deren jährlicher Endenergieverbrauch könnte jedoch Schätzungen zufolge bis 2030 um 41,9 TWh gesenkt werden. Dies entspricht 12,4 % des Gesamtstromverbrauchs der 28 Mitgliedstaaten sowie Treibhausgasemissionen von 132 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent.
Die Kommission hatte bereits in den Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 Ökodesign-Anforderungen an Leuchtmittel festgelegt. Die Verordnungen sehen auch vor, dass die Verordnungen regelmäßig vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überprüft werden.