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Urteil des Gerichtshofs über den Zugang zu Dokumenten der Organe der Europäischen Union

Am 5. März 2024 wurde vom Europäischen Gerichtshof das Urteil in der Rechtssache C-588/21 P (Public.Resource.Org Inc. und Right to Know CLG ./. Europäische Kommission) verkündet. Das Urteil ist von zentraler Bedeutung für die Veröffentlichung von harmonisierten Normen bzw. Gesetzen in der EU und das Funktionieren des Binnenmarktes. Im Kern geht es darum, dass die NGOs „Public.Resource.Org Inc.“ und „Right to Know CLG“ wollen, dass die harmonisierten Normen allen Bürgern frei zugänglichgemacht werden, da sie Teil des „Unionsrechts“ sind.

Die damit für die europäischen Normungsorganisationen und die europäische Normunginsgesamt verbundenen Konsequenzen sind gravierend, müssen doch bei einem kostenfreien Zugang verschiedene Fragen neu geregelt und beantwortet werden:

  • Kann das Prinzip der Binnenmarktharmonisierung in der jetzigen Form beibehaltenwerden?
  • Wie soll die Erarbeitung von harmonisierten Normen zukünftig finanziert werden? Bislang erfolgte die Finanzierung ganz oder teilweise über den Verkauf der Normen.
  • Wie lässt sich die europäische von der internationalen Normung trennen? Die internationale Normung ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
  • Wie kann die Unabhängigkeit der Normungsorganisationen gewährleistet werden?

Die Vorgeschichte des Rechtsstreits

Die Rechtsmittelführerinnen (Public.Resource.Org Inc. und Right to Know CLG) sind gemeinnützige Organisationen, deren vorrangige Aufgabe darin besteht, allen Bürgern das Recht frei zugänglich zu machen. Am 25. September 2018 reichten sie bei der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Kommissiongemäß der EU-Verordnung Nr. 1049/2001 über „den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission“ und der EU-Verordnung Nr. 1367/2006 über „die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft“ einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten im Besitz der Kommission ein.

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