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CE-Newsletter Archiv 2022

Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf (Teil 1)

(von Dipl.-Ing. Hans-Joachim Ostermann, DCEM – Die CE-Mentoren Dr.
Ostermann & Partner Ingenieure, www.maschinenrichtinie.de)

Schutzklausel „gewonnen“ bedeutet nicht automatisch „Produkt ist sicher“.

Der hier untersuchte EU-Beschluss im Rahmen des Schutzklauselverfahrens ist nicht geeignet die Sicherheit des beanstandeten Orona Aufzugs in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen der Aufzugsrichtlinie zu bewerten. Dazu hätte sich die Untersuchung der EU-Kommission auf alle einschlägigen Binnenmarktanforderungen für den Aufzug erstrecken müssen. Das ist aber erkennbar nicht geschehen. Die EU-Kommission hatte dazu im Rahmen des Schutzklauselverfahrens aber auch keine Veranlassung. Hier ging es nur darum die Beanstandungen der Marktüberwachung zu bewerten.

Beschluss der EU-Kommission mit Potential zur Relativierung der Integration der Sicherheit und zur faktischen Änderung der Aufzugsrichtlinie:


„Die Untersagung des Inverkehrbringens eines von dem spanischen Hersteller Orona hergestellten Aufzugsmodells durch die deutsche Marktüberwachung war nicht gerechtfertigt.“

[…]

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