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Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Die Bauprodukteverordnung wurde wie folgt berichtigt:

1. Seite 57, Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c

Anstatt:

„c) das von einer harmonisierten technischen Spezifikation oder einem Europäischen Bewertungsdokument erfasste Produkt, das der Hersteller in Verkehr bringt, entspricht dem Produkttyp eines Produkts, das von einem anderen Hersteller hergestellt wurde und bereits Gegenstand einer Typprüfung und einer Typberechnung ist.“

muss es heißen:

„c) das von einer harmonisierten technischen Spezifikation oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasste Produkt, das der Hersteller in Verkehr bringt, entspricht dem Produkttyp eines Produkts, das von einem anderen Hersteller hergestellt wurde und bereits Gegenstand einer Typprüfung und einer Typberechnung ist.“

2. Seite 101, Anhang X, Nummer 2

Anstatt:

„2. Feuerbeständigkeit“

muss es heißen:

„2. Feuerwiderstand“.

Am 22. Juli 2026 ist im Amtsblatt der EU die

Verordnung (EU) 2026/1744 des europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689, (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230 im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI)

Erschienen. Die Verordnung regelt unter anderem den Einsatz künstlicher Intelligenz in Maschinen und gilt seit dem 27. Juli 2026.

Am 22. Juli 2026 ist im Amtsblatt der EU die

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1434 der Kommission vom 30. Juni 2026 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1533 der Kommission

veröffentlicht worden. Damit gelten die Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfnormen, wie sie in Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2014/90/EU festgelegt sind, für die im Anhang der Verordnung aufgeführte Schiffsausrüstung ab dem 31. August 2026.

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Berichtigung der Bauprodukteverordnung

Die Bauprodukteverordnung wurde wie folgt berichtigt:

1. Seite 57, Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c

Anstatt:

„c) das von einer harmonisierten technischen Spezifikation oder einem Europäischen Bewertungsdokument erfasste Produkt, das der Hersteller in Verkehr bringt, entspricht dem Produkttyp eines Produkts, das von einem anderen Hersteller hergestellt wurde und bereits Gegenstand einer Typprüfung und einer Typberechnung ist.“

muss es heißen:

„c) das von einer harmonisierten technischen Spezifikation oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasste Produkt, das der Hersteller in Verkehr bringt, entspricht dem Produkttyp eines Produkts, das von einem anderen Hersteller hergestellt wurde und bereits Gegenstand einer Typprüfung und einer Typberechnung ist.“

2. Seite 101, Anhang X, Nummer 2

Anstatt:

„2. Feuerbeständigkeit“

muss es heißen:

„2. Feuerwiderstand“.

Digital-Omnibus-Verordnung zur KI veröffentlicht

Am 22. Juli 2026 ist im Amtsblatt der EU die

Verordnung (EU) 2026/1744 des europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689, (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230 im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI)

Erschienen. Die Verordnung regelt unter anderem den Einsatz künstlicher Intelligenz in Maschinen und gilt seit dem 27. Juli 2026.

Durchführungsverordnung für Schiffsausrüstung

Am 22. Juli 2026 ist im Amtsblatt der EU die

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1434 der Kommission vom 30. Juni 2026 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1533 der Kommission

veröffentlicht worden. Damit gelten die Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfnormen, wie sie in Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2014/90/EU festgelegt sind, für die im Anhang der Verordnung aufgeführte Schiffsausrüstung ab dem 31. August 2026.

Überarbeitung der EU-Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände und zivile Sprengstoffe

Die Kommission möchte die EU-Rechtsvorschriften für pyrotechnische Gegenstände und zivile Sprengstoffe an die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen anpassen. Dadurch sollen die Sicherheit dieser Produkte, der Schutz der Umwelt sowie der freie Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt gefördert werden.

Stellungnahmen können in Kürze eingereicht werden. Die öffentliche Konsultation ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die Annahme der Verordnung durch die Kommission ist für das 4. Quartal 2027 vorgesehen.

Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Ebenfalls im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates, die am 8. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Sie passt die nationale Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung an die neuen europäischen Binnenmarktvorgaben an.

Ziel ist es, krisenrelevante Waren (z. B. Geräte und Maschinen) im Fall eines von der EU-Kommission aktivierten Binnenmarkt-Notfallmodus rascher in Verkehr bringen zu können. Dies soll die Verfügbarkeit von Produkten in Krisensituationen sicherstellen.

Diese Verordnung ist am 30. Mai 2026 in Kraft getreten.

Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA

Am 18. Mai 2026 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch“ veröffentlicht.

Durch das Gesetz werden das Gasgerätedurchführungsgesetz, das PSA-Durchführungsgesetz und das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – geändert.

Ziel des Gesetzes ist es, im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen und insbesondere die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren wie Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu gewährleisten

Das Gesetz ist am 29. Mai 2026 in Kraft getreten.

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