CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Kontakt

Bei Fragen zu unserem Portal oder zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte:

Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 kann das EU-Umweltzeichen für Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben. Für jede Produktgruppe müssen entsprechende Kriterien für das EU-Umweltzeichen festgelegt werden.

Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen ist für Textilerzeugnisse und Schuhe am 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Für Bettmatratzen, Möbel und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis endet er am 31. Dezember 2026.

Die Geltungszeiträume der Kriterien wurden jetzt für alle Produktgruppen verlängert:

Textilerzeugnisse: bis 31. Dezember 2028

Bettmatratzen: bis 31. Dezember 2030

Möbel: bis 31. Dezember 2029

Schuhe: bis 31. Dezember 2028

Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis: bis 31. Dezember 2029

Das

Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten vom 9. Januar 2026

ist am 14. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 4 veröffentlicht worden. Das Gesetz dient der Umsetzung der neuen Bauprodukteverordnung und regelt u.a. die Aufgaben der Marktüberwachung sowie die zulässige Sprachen bei der Leistungserklärung, der Gebrauchsanleitung und den Sicherheitsinformationen.

Das Gesetz ist am 15. Januar 2026 in Kraft getreten.

Am 15.01.2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (EU) 2024/1799 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie bis zum 31.07.2026 in deutsches Recht. Dazu sind auch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) notwendig.

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse, Bettmatratzen, Möbel, Schuhe und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 kann das EU-Umweltzeichen für Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben. Für jede Produktgruppe müssen entsprechende Kriterien für das EU-Umweltzeichen festgelegt werden.

Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen ist für Textilerzeugnisse und Schuhe am 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Für Bettmatratzen, Möbel und Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis endet er am 31. Dezember 2026.

Die Geltungszeiträume der Kriterien wurden jetzt für alle Produktgruppen verlängert:

Textilerzeugnisse: bis 31. Dezember 2028

Bettmatratzen: bis 31. Dezember 2030

Möbel: bis 31. Dezember 2029

Schuhe: bis 31. Dezember 2028

Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis: bis 31. Dezember 2029

Anpassung des Bauproduktengesetzes

Das

Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten vom 9. Januar 2026

ist am 14. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 4 veröffentlicht worden. Das Gesetz dient der Umsetzung der neuen Bauprodukteverordnung und regelt u.a. die Aufgaben der Marktüberwachung sowie die zulässige Sprachen bei der Leistungserklärung, der Gebrauchsanleitung und den Sicherheitsinformationen.

Das Gesetz ist am 15. Januar 2026 in Kraft getreten.

Referentenentwurf zur Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie veröffentlicht

Am 15.01.2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (EU) 2024/1799 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie bis zum 31.07.2026 in deutsches Recht. Dazu sind auch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) notwendig.

Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) ab 1. Januar 2026

Für bestimmte Importwaren gelten ab dem 1. Januar 2026 gelten neue CBAM-Pflichten. Galten bis 31. Dezember 2025 nur Bericht- und Informationspflichten so ist seit dem 1. Januar 2026 die Überlassung nur mit zugelassenem CBAM-Anmelder oder Ausnahme möglich. Die Angabe der korrekten TARIC-Codes (z. B. Y128) sind verpflichtend.

Nähere Informationen unter www.zoll.de

Zugangsrechte für bestimmte Teile des Batteriepasses

Ab Februar 2027 sind große Batterien mit einem digitalen Batteriepass ausgestattet, der über einen QR-Code zugänglich ist. Der Pass wird Informationen über Leistung und Nachhaltigkeit für die Öffentlichkeit, Konformitätsinformationen für Behörden sowie Informationen zu Reparatur, Wiederaufarbeitung, Umnutzung und Recycling enthalten. Die Informationen der letztgenannten Kategorie sollen nur für Unternehmen und Personen mit einem berechtigten Interesse zugänglich sein.

In einem Rechtsakt will die Kommission nunregeln, wer auf die genannten Informationen zugreifen kann.

Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte – Änderung der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission

Mit der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission wird die Ökodesign-Richtlinie mit Blick auf Einzelraumheizgeräte umgesetzt.

Mit einem neuen Durchführungsrechtsakt will die Kommission die Verordnung ändern, um einige kleinere technische Probleme zu beheben. Dazu werden Unstimmigkeiten in drei Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung („ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät“, „ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement“ und „Luftheizungsprodukt“) beseitigt.

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