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Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Am 19. September 2026 hat die EU die größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen.

Die zur Umsetzung erforderliche gesetzliche Grundlage ist als Verordnung (EU) 2026/2108 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung regelt den Unionszollkodex (UZK) neu. Die VO (EU) Nr. 952/2013 wurde aufgehoben.

Ziel der Zollreform ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen. z.B. durch eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen. Außerdem soll eine neue EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) eingerichtet werden. Auch die Zollabwicklung soll stärker digitalisiert werden (EU Custom Data Hub).

Die Verordnung ist am 20. September 2026 in Kraft getreten.

Zu den folgenden Harmonisierungsrechtsvorschriften wurden neue Fundstellen harmonisierter Normen per Durchführungsbeschluss und eine Berichtigung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2048 der Kommission vom 14. September 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/1542 der Kommission ausgearbeitete harmonisierte Norm für Batterien (Batterieverordnung)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2211 der Kommission vom 1. Oktober 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/165 der Kommission hinsichtlich harmonisierter Normen über Kälteanlagen und Wärmepumpen, Flüssiggas-Geräte, Kryo-Behälter (Druckgeräte)
  • Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1717 der Kommission vom 20. Juli 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Gaswarmwasserbereiter (Ökodesign)

Die Verordnung (EU) 2026/1744 über die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz wurde wie folgt berichtigt:

Seite 18, Artikel 1 Nummer 8 muss es

anstatt:

„(1b) des Absatzes 1a gelten KI-Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, als Sicherheitsbauteile.“

richtig heißen:

„(1b) Ungeachtet des Absatzes 1a gelten KI-Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, als Sicherheitsbauteile.“

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Verordnung zur EU-Zollreform veröffentlicht

Am 19. September 2026 hat die EU die größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen.

Die zur Umsetzung erforderliche gesetzliche Grundlage ist als Verordnung (EU) 2026/2108 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung regelt den Unionszollkodex (UZK) neu. Die VO (EU) Nr. 952/2013 wurde aufgehoben.

Ziel der Zollreform ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen. z.B. durch eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen. Außerdem soll eine neue EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) eingerichtet werden. Auch die Zollabwicklung soll stärker digitalisiert werden (EU Custom Data Hub).

Die Verordnung ist am 20. September 2026 in Kraft getreten.

Änderungen bei den harmonisierten Normen

Zu den folgenden Harmonisierungsrechtsvorschriften wurden neue Fundstellen harmonisierter Normen per Durchführungsbeschluss und eine Berichtigung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2048 der Kommission vom 14. September 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/1542 der Kommission ausgearbeitete harmonisierte Norm für Batterien (Batterieverordnung)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2211 der Kommission vom 1. Oktober 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/165 der Kommission hinsichtlich harmonisierter Normen über Kälteanlagen und Wärmepumpen, Flüssiggas-Geräte, Kryo-Behälter (Druckgeräte)
  • Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1717 der Kommission vom 20. Juli 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Gaswarmwasserbereiter (Ökodesign)

Berichtigung der Digital-Omnibus-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2026/1744 über die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz wurde wie folgt berichtigt:

Seite 18, Artikel 1 Nummer 8 muss es

anstatt:

„(1b) des Absatzes 1a gelten KI-Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, als Sicherheitsbauteile.“

richtig heißen:

„(1b) Ungeachtet des Absatzes 1a gelten KI-Systeme, deren Ausfall oder Fehlfunktion Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, als Sicherheitsbauteile.“

Berichtigung der Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren

Die Verordnung (EU) 2024/1834 über die Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, wurde wie folgt berichtigt:

Auf Seite 10, Anhang I, Nummer 14 muss es anstatt:

 „1 200 kg/m3“

richtig heißen:

„1,2 kg/m3“.

 

Berichtigung der Bauprodukteverordnung

Die Bauprodukteverordnung wurde wie folgt berichtigt:

1. Seite 57, Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c

Anstatt:

„c) das von einer harmonisierten technischen Spezifikation oder einem Europäischen Bewertungsdokument erfasste Produkt, das der Hersteller in Verkehr bringt, entspricht dem Produkttyp eines Produkts, das von einem anderen Hersteller hergestellt wurde und bereits Gegenstand einer Typprüfung und einer Typberechnung ist.“

muss es heißen:

„c) das von einer harmonisierten technischen Spezifikation oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasste Produkt, das der Hersteller in Verkehr bringt, entspricht dem Produkttyp eines Produkts, das von einem anderen Hersteller hergestellt wurde und bereits Gegenstand einer Typprüfung und einer Typberechnung ist.“

2. Seite 101, Anhang X, Nummer 2

Anstatt:

„2. Feuerbeständigkeit“

muss es heißen:

„2. Feuerwiderstand“.

Digital-Omnibus-Verordnung zur KI veröffentlicht

Am 22. Juli 2026 ist im Amtsblatt der EU die

Verordnung (EU) 2026/1744 des europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689, (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230 im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI)

Erschienen. Die Verordnung regelt unter anderem den Einsatz künstlicher Intelligenz in Maschinen und gilt seit dem 27. Juli 2026.

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