CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



CE-Partner

CE-Newsletter

Unser Tipp: Monatliche News zur CE-Kennzeichnung frei Haus.
Beiben Sie stets und umfassend auf dem Laufenden mit den aktuellen Informationen im kostenlosen CE-Newsletter.

Kontakt

Bei Fragen zu unserem Portal oder zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte:

Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 (Medizinprodukte) und (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika) werden Notified Bodies dafür benannt, die Konformitätsbewertungstätigkeiten für die Zertifizierung von Medizinprodukten bzw. In-vitro-Diagnostika durchzuführen. Zu diesem Zweck müssen die Notified Bodies bestimmte Anforderungen erfüllen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Es hat sich jedoch gezeigt, dass bestimmte Anforderungen in Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/745 und in Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/746 in den Angeboten der Notified Bodies an die Hersteller zum Teil deutlich unterschiedlich ausgelegt werden, was zu ungleichen Positionen der Hersteller im gesamten Binnenmarkt führt. Davon betroffen sind in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen und hier die Planbarkeit und der fristgerechte Abschluss der Konformitätsbewertungstätigkeiten.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/977 werden diese Anforderungen an die Notified Bodies jetzt vereinheitlicht. Die Verordnung muss ab dem 25. Februar 2027 angewendet werden.

2,4-Dinitrotoluol, CAS-Nr. 121-14-2, EG-Nr. 204-450-0, ist gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Darüber hinaus gilt 2,4- Dinitrotoluol als besonders besorgniserregender Stoff, der die Bedingungen von Artikel 57 Buchstabe a der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt und deshalb in Anhang XIV der genannten Verordnung aufgenommen wurde. 2,4- Dinitrotoluol findet z.B. Verwendung in feuerfesten Erzeugnissen, in Airbags für Kraftfahrzeuge, in Gurtstraffern, in Kunststoffflaschen für industrielle Probenentnahmezwecke, als Treibmittel für Munition für militärische und zivile Kleinwaffen, als chemischer Stoff für die Gelatinierung und Weichmachung in explosiven Zusammensetzungen, in keramische Erzeugnissen und elektronischen Geräten.

Für diesen Stoff ist es nicht möglich, einen DNEL-Wert (Derived No-Effect Level — Grenzwert, unterhalb dessen der Stoff keine Wirkung ausübt) festzulegen, sodass es sich um ein Karzinogen ohne Schwellenwert handelt. Der Stoff stellt also ein Risiko für die menschliche Gesundheit für Verbraucher und gewerbliche Verwender dar, das nicht angemessen beherrscht wird. Die einzige Möglichkeit das Risiko zu beherrschen besteht also darin, die Konzentration von 2,4-Dinitrotoluol in den Erzeugnissen selbst zu begrenzen.

Anhang XVII Eintrag 28 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt das Inverkehrbringen und die Verwendung von 2,4- Dinitrotoluol als Stoff, Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, wenn die Konzentration von 2,4- Dinitrotoluol 0,1 Gew.-% oder mehr beträgt. 2,4- Dinitrotoluol darf nach dem 10. Mai 2027 weder für gewerbliche Verwender noch für die breite Öffentlichkeit als Stoff in Erzeugnissen in einer Konzentration von 0,1Gew.-% oder mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Damit die Hersteller für ihre Produkte detaillierte Leistungsklassen für das Brandverhalten gemäß der Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 angeben können, müssen die erforderlichen Leistungsklassen festgelegt werden.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 wurden bereits entsprechende Leistungsklassen auf Grundlage der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 festgelegt. Diese Leistungsklassen sind jedoch im Rahmen der der Verordnung (EU) 2024/3110 nicht mehr gültig. Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/331 werden jetzt die gleichen Leistungsklassen wie die in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 auch für die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 eingeführt.

Stellenanzeigen auf ce-richtlinien.eu

Sie suchen einen Job als CE-Beauftragter, CE-Koordinator, Product Safety Manager oder Prüfingenieur? Technische Dokumentation oder Product Compliance sind Ihre Profession?

Im Stellenmarkt von CE-Richtlinien.eu finden Sie eine Auswahl aktueller und relevanter Stellenanzeigen. Hier finden auch Sie Ihren neuen Job!

Jetzt aktuelle Stellenanzeigen ansehen

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Einheitliche Anforderungen für Notified Bodies

Gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 (Medizinprodukte) und (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika) werden Notified Bodies dafür benannt, die Konformitätsbewertungstätigkeiten für die Zertifizierung von Medizinprodukten bzw. In-vitro-Diagnostika durchzuführen. Zu diesem Zweck müssen die Notified Bodies bestimmte Anforderungen erfüllen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Es hat sich jedoch gezeigt, dass bestimmte Anforderungen in Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/745 und in Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/746 in den Angeboten der Notified Bodies an die Hersteller zum Teil deutlich unterschiedlich ausgelegt werden, was zu ungleichen Positionen der Hersteller im gesamten Binnenmarkt führt. Davon betroffen sind in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen und hier die Planbarkeit und der fristgerechte Abschluss der Konformitätsbewertungstätigkeiten.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/977 werden diese Anforderungen an die Notified Bodies jetzt vereinheitlicht. Die Verordnung muss ab dem 25. Februar 2027 angewendet werden.

Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung

2,4-Dinitrotoluol, CAS-Nr. 121-14-2, EG-Nr. 204-450-0, ist gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Darüber hinaus gilt 2,4- Dinitrotoluol als besonders besorgniserregender Stoff, der die Bedingungen von Artikel 57 Buchstabe a der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt und deshalb in Anhang XIV der genannten Verordnung aufgenommen wurde. 2,4- Dinitrotoluol findet z.B. Verwendung in feuerfesten Erzeugnissen, in Airbags für Kraftfahrzeuge, in Gurtstraffern, in Kunststoffflaschen für industrielle Probenentnahmezwecke, als Treibmittel für Munition für militärische und zivile Kleinwaffen, als chemischer Stoff für die Gelatinierung und Weichmachung in explosiven Zusammensetzungen, in keramische Erzeugnissen und elektronischen Geräten.

Für diesen Stoff ist es nicht möglich, einen DNEL-Wert (Derived No-Effect Level — Grenzwert, unterhalb dessen der Stoff keine Wirkung ausübt) festzulegen, sodass es sich um ein Karzinogen ohne Schwellenwert handelt. Der Stoff stellt also ein Risiko für die menschliche Gesundheit für Verbraucher und gewerbliche Verwender dar, das nicht angemessen beherrscht wird. Die einzige Möglichkeit das Risiko zu beherrschen besteht also darin, die Konzentration von 2,4-Dinitrotoluol in den Erzeugnissen selbst zu begrenzen.

Anhang XVII Eintrag 28 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt das Inverkehrbringen und die Verwendung von 2,4- Dinitrotoluol als Stoff, Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, wenn die Konzentration von 2,4- Dinitrotoluol 0,1 Gew.-% oder mehr beträgt. 2,4- Dinitrotoluol darf nach dem 10. Mai 2027 weder für gewerbliche Verwender noch für die breite Öffentlichkeit als Stoff in Erzeugnissen in einer Konzentration von 0,1Gew.-% oder mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Festlegung von Leistungsklassen für das Brandverhalten

Damit die Hersteller für ihre Produkte detaillierte Leistungsklassen für das Brandverhalten gemäß der Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 angeben können, müssen die erforderlichen Leistungsklassen festgelegt werden.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 wurden bereits entsprechende Leistungsklassen auf Grundlage der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 festgelegt. Diese Leistungsklassen sind jedoch im Rahmen der der Verordnung (EU) 2024/3110 nicht mehr gültig. Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/331 werden jetzt die gleichen Leistungsklassen wie die in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 auch für die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 eingeführt.

Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1781 ist die Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte durch Wirtschaftsteilnehmer ab dem 19. Juli 2026 verboten. In einigen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen vom Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte.

Fallen die Produkte unter eine dieser Ausnahmen, so können die Wirtschaftsteilnehmer die betreffenden unverkauften Verbraucherprodukte möglicherweise nach wie vor wiederaufarbeiten, instand setzen oder spenden und sie gemäß der Definition des Begriffs „Vernichtung“ nach Artikel 2 Absatz 34 der Verordnung (EU) 2024/1781 zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung vernichten. Findet eine Ausnahmeregelung Anwendung, so ist die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zulässig und muss gemäß der Richtlinie 2008/98/EG durchgeführt werden.

Die Einzelheiten sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296 geregelt, die ab dem 19. Juli 2026 angewendet werden muss.

Reparierbarkeit von Einzelraumheizgeräten

Durch die Richtlinie (EU) 2024/1799 wird den Herstellern die Verpflichtung auferlegt, die in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Waren, zu reparieren. Nach Artikel 5 Absatz 9 der Richtlinie (EU) 2024/1799 soll die Kommission Anhang II spätestens 12 Monate nach der Veröffentlichung von Rechtsakten mit zusätzlichen Anforderungen an die Reparierbarkeit aktualisieren. Bei diesen Anforderungen handelt es sich um die Verpflichtung des Herstellers, während eines bestimmten Zeitraums Ersatzteile bereitzustellen, die Demontage und den Wiederzusammenbau der Ware für die Zwecke der Reparatur zu erleichtern und reparaturbezogene Informationen und/oder Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.

Am 18. April 2024 erließ die Kommission die Verordnung (EU) 2024/1103 über „Ökodesign- Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler“. In der Verordnung sind die Anforderungen an die Reparierbarkeit von Haushalts-Einzelraumheizgeräten festgelegt. Sie umfasst Bestimmungen zur Verbesserung der Reparierbarkeit von Haushalts-Einzelraumheizgeräten, z. B. die Verpflichtung des Herstellers, bestimmte Ersatzteile noch für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach Produktionsende bereitzustellen. Sie enthält auch Anforderungen an den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen.

Aus diesem Grund wurde jetzt In Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 die neue Nummer 11 angefügt:

„11.Haushalts-Einzelraumheizgeräte: Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission“

Die Vorschrift muss ab dem 31. Juli 2026 angewendet werden.

Änderungen auf der Homepage im April 2026

Folgende Punkte wurden unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/546 der Kommission vom 12. März 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 hinsichtlich harmonisierter Normen für Verpackungsmaschinen, geländegängige Stapler, Nahrungsmittelmaschinen, Krane, Seilbahnen, land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Aufzüge, Rettungsgeräte, handgeführte Werkzeuge, Ausstattungen in Bahnanwendungen, Luftfahrt-Bodengeräte, Erdbaumaschinen und Abfallsammelfahrzeuge sowie zur Berichtigung des genannten Beschlusses (Maschinen)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/550 der Kommission vom 12. März 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 hinsichtlich harmonisierter Normen für Leistungsmessungen und Leistungsangaben für elektrische Schiffsantriebe sowie für den Schutz vor dem Überbordgehen und Mittel zum Wiedereinsteigen (Sportboote)
  • Richtlinie (EU) 2026/706 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie (Messgeräte)
  • Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am 23. Februar 2026 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) (New Legislative Framework)

Stellenanzeigen auf ce-richtlinien.eu

Sie suchen einen Job als CE-Beauftragter, CE-Koordinator, Product Safety Manager oder Prüfingenieur? Technische Dokumentation oder Product Compliance sind Ihre Profession?

Im Stellenmarkt von CE-Richtlinien.eu finden Sie eine Auswahl aktueller und relevanter Stellenanzeigen. Hier finden auch Sie Ihren neuen Job!

Jetzt aktuelle Stellenanzeigen ansehen