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Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Mit der Verordnung (EU) 2024/1103 werden die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in Bezug auf Einzelraumheizgeräte umgesetzt.

Mit dem jetzt geplanten Durchführungsrechtsakt soll die Verordnung der Kommission geändert werden, um einige kleinere technische Probleme zu beheben. Unstimmigkeiten in drei Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung („ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät“, „ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement“ und „Luftheizungsprodukt“) sollen beseitigt werden.

Viele polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind aufgrund ihrer karzinogenen sowie ihrer persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) und/oder sehr persistenten, sehr bioakkumulierbaren (very persistent, very bioaccumulative, vPvB) Eigenschaften gefährliche Stoffe. Um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, wird durch Eintrag 50 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) der PAK-Gehalt in mehreren Gemischen bei Verwendung oder Inverkehrbringen und in bestimmten Erzeugnissen beim Inverkehrbringen begrenzt. PAK sind auch in einigen Produkten enthalten, die als Bindemittel in Wurfscheiben aus Ton (auch als „Tontauben“ oder „Rollhasen“ bezeichnet) verwendet werden. Bei Wurfscheiben aus Ton handelt es sich um fliegende (untertassenförmige) Ziele, die von Sportschützen sowie von Niederwildjägern zu Übungszwecken genutzt werden. Sie werden mit Bindemitteln wie Hochtemperaturkohlenteer („coal tar pitch, high temperature“, CTPHT), Erdölpech oder anderen Arten von Harzen hergestellt.

Bei der Herstellung und Verwendung von PAK-haltigen Wurfscheiben aus Ton werden Schätzungen zufolge jährlich mindestens 270 Tonnen PAK in die Umwelt freigesetzt. Die fortgesetzte Verwendung von PAK-haltigen Wurfscheiben aus Ton wird zu einer zunehmenden Umweltbelastung und zu einer fortgesetzten Exposition der Umwelt und des Menschen führen. Da es sich bei PAK um PBT- und vPvB-Stoffe handelt, sind die Auswirkungen der Anreicherung in der Umwelt langfristig nicht vorhersehbar.

Vor diesem Hintergrund wird in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Eintrag 50a eingefügt. Dadurch dürfen ab dem 22. April 2026 Wurfscheiben aus Ton für das Schießen nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie mehr als 50 mg/kg (0,005 Gew.-% Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton) der Summe aller aufgeführten PAK enthalten.

Am 1. April 2025 ist ein umfangreiche Berichtigung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die Maschinenverordnung wurde in insgesamt 26 Punkten berichtigt.

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Änderung der Verordnung (EU) 2024/1103 über Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte

Mit der Verordnung (EU) 2024/1103 werden die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in Bezug auf Einzelraumheizgeräte umgesetzt.

Mit dem jetzt geplanten Durchführungsrechtsakt soll die Verordnung der Kommission geändert werden, um einige kleinere technische Probleme zu beheben. Unstimmigkeiten in drei Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung („ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät“, „ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement“ und „Luftheizungsprodukt“) sollen beseitigt werden.

REACH: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wurfscheiben aus Ton

Viele polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind aufgrund ihrer karzinogenen sowie ihrer persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) und/oder sehr persistenten, sehr bioakkumulierbaren (very persistent, very bioaccumulative, vPvB) Eigenschaften gefährliche Stoffe. Um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, wird durch Eintrag 50 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) der PAK-Gehalt in mehreren Gemischen bei Verwendung oder Inverkehrbringen und in bestimmten Erzeugnissen beim Inverkehrbringen begrenzt. PAK sind auch in einigen Produkten enthalten, die als Bindemittel in Wurfscheiben aus Ton (auch als „Tontauben“ oder „Rollhasen“ bezeichnet) verwendet werden. Bei Wurfscheiben aus Ton handelt es sich um fliegende (untertassenförmige) Ziele, die von Sportschützen sowie von Niederwildjägern zu Übungszwecken genutzt werden. Sie werden mit Bindemitteln wie Hochtemperaturkohlenteer („coal tar pitch, high temperature“, CTPHT), Erdölpech oder anderen Arten von Harzen hergestellt.

Bei der Herstellung und Verwendung von PAK-haltigen Wurfscheiben aus Ton werden Schätzungen zufolge jährlich mindestens 270 Tonnen PAK in die Umwelt freigesetzt. Die fortgesetzte Verwendung von PAK-haltigen Wurfscheiben aus Ton wird zu einer zunehmenden Umweltbelastung und zu einer fortgesetzten Exposition der Umwelt und des Menschen führen. Da es sich bei PAK um PBT- und vPvB-Stoffe handelt, sind die Auswirkungen der Anreicherung in der Umwelt langfristig nicht vorhersehbar.

Vor diesem Hintergrund wird in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Eintrag 50a eingefügt. Dadurch dürfen ab dem 22. April 2026 Wurfscheiben aus Ton für das Schießen nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie mehr als 50 mg/kg (0,005 Gew.-% Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton) der Summe aller aufgeführten PAK enthalten.

Berichtigung der Maschinenverordnung

Am 1. April 2025 ist ein umfangreiche Berichtigung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die Maschinenverordnung wurde in insgesamt 26 Punkten berichtigt.

Ökodesign-Anforderungen für Umwälzpumpen werden überprüft

Umwälzpumpen sind Geräte, die Wasser in den Heiz- oder Kühlsystemen eines Gebäudes umwälzen. Im Jahr 2009 verabschiedete die EU eine Ökodesign-Maßnahme, die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Umwälzpumpen festlegt und 2013 in Kraft trat. Dies führte zu einem bedeutenden Marktwandel, der den Endverbrauchern erhebliche Energieeinsparungen brachte. Die EU überprüft diese Maßnahme nun aufgrund des technischen Fortschritts der letzten Jahre.

Bleiben Sie unter www.ce-richtlinien.eu informiert.

Konsultation zum Cyber Resilience Act

Das Gesetz über die Cyber-Resilienz verpflichtet die Kommission, die technische Beschreibung der in den Anhängen III und IV der Verordnung aufgeführten Kategorien wichtiger und kritischer Produkte mit digitalen Elementen zu präzisieren. Diese Produkte können gemäß Artikel 32 strengeren Konformitätsbewertungsverfahren unterworfen werden.

Zwecks Konsolidierung des Feedbacks zu erleichtern, werden die Interessengruppen gebeten, ihr Feedback zu dieser Konsultation bis zum 11. April 2025 einzureichen.

Aktualisierung der Verteidigungsgüter- und der Militärgüterliste

Die Liste der Verteidigungsgüter und die gemeinsame Militärgüterliste wurden aktualisiert:

Delegierte Richtlinie (EU) 2025/290 der Kommission vom 4. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union vom 19. Februar 2024

Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am 24. Februar 2025 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung)

Militärgüter bzw. Verteidigungsgüter sind zwar explizit vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen, allerdings lässt die Maschinenrichtlinie offen, was genau unter Militärgütern zu verstehen ist. Hierbei kann die Liste helfen.

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