CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-richtlinien.eu ist die kostenfreie Infoplattform zur CE-Kennzeichnung

Sie finden hier alle Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Zu jeder Richtlinie finden Sie außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Kollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Neue Ökodesign-Verordnung veröffentlicht

Am 28. Juni 2024 wurde unter dem Titel

Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

die neue Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird deutliche Veränderungen mit sich bringen, weshalb wir Ihnen die Verordnung in der Juli-Ausgabe unseres kostenfreien Newsletters vorstellen möchten.

Sie können sich dazu unter https://www.ce-richtlinien.eu/ce-newsletter/ anmelden.

Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren zwischen 125 W und 500 kW

Die Kommission hat in der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 erstmals Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Ventilatoren festgelegt. Sie hat die Verordnung inzwischen überprüft und dabei die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Ventilatoren analysiert. Die Überprüfung wurde in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern und anderen Beteiligten aus der Union und Drittländern durchgeführt. Ihre Ergebnisse wurden veröffentlicht und dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Konsultationsforum vorgelegt.

Wie die Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 ergab, sind Ventilatoren in der Union bedeutende Stromverbraucher. So hätte der Stromverbrauch von Ventilatoren Schätzungen zufolge ohne die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 im Jahr 2020 336 TWh betragen und Emissionen von 132 Mio. t CO2-Äquivalent verursacht. Der Verbrauch dürfte bis 2030 aufgrund der erwarteten zunehmenden Marktverbreitung von Ventilatoren auf 384 TWh ansteigen. Wie die Überprüfung gezeigt hat, besteht ein erhebliches zusätzliches Einsparpotenzial durch kosteneffiziente Verbesserungen von Ventilatoren. Dieses Potenzial könnte unter anderem durch technische Fortschritte bei der Energieeffizienz, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung z. B. auf Strahlventilatoren und eine Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahme durch genauere Definitionen erschlossen werden.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1834 werden zukünftig Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW (≥ 125 W und ≤ 500 kW) am Bestpunkt (BEP) festgelegt.

Wir werden Ihnen die Verordnung in Kürze detailliert im Rahmen unseres Newsletters vorstellen.

Abschlussbericht zu RoHS

Unter dem Rahmenvertrag Nr. ENV.B.3/FRA/2019/0017 wurde ein, von Bio Innovation Service koordiniertes Konsortium von der GD Umwelt der Europäischen Kommission beauftragt, technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Bewertung des Antrags auf Erneuerung von 29 Ausnahmen zu Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zu leisten. Die Arbeiten wurden von der Bio Innovation Service, UNITAR und Fraunhofer Institut IZM durchgeführt und von Experten der drei Organisationen begutachtet.

Der Abschlussbericht liegt jetzt vor und kann unter https://www.rohs.biois.eu/RoHS-Pack-27_Report_Final.pdf abgerufen werden.

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Neue Ökodesign-Verordnung veröffentlicht

Am 28. Juni 2024 wurde unter dem Titel

Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

die neue Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird deutliche Veränderungen mit sich bringen, weshalb wir Ihnen die Verordnung in der Juli-Ausgabe unseres kostenfreien Newsletters vorstellen möchten.

Sie können sich dazu unter https://www.ce-richtlinien.eu/ce-newsletter/ anmelden.

Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren zwischen 125 W und 500 kW

Die Kommission hat in der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 erstmals Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Ventilatoren festgelegt. Sie hat die Verordnung inzwischen überprüft und dabei die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Ventilatoren analysiert. Die Überprüfung wurde in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern und anderen Beteiligten aus der Union und Drittländern durchgeführt. Ihre Ergebnisse wurden veröffentlicht und dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Konsultationsforum vorgelegt.

Wie die Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 ergab, sind Ventilatoren in der Union bedeutende Stromverbraucher. So hätte der Stromverbrauch von Ventilatoren Schätzungen zufolge ohne die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 im Jahr 2020 336 TWh betragen und Emissionen von 132 Mio. t CO2-Äquivalent verursacht. Der Verbrauch dürfte bis 2030 aufgrund der erwarteten zunehmenden Marktverbreitung von Ventilatoren auf 384 TWh ansteigen. Wie die Überprüfung gezeigt hat, besteht ein erhebliches zusätzliches Einsparpotenzial durch kosteneffiziente Verbesserungen von Ventilatoren. Dieses Potenzial könnte unter anderem durch technische Fortschritte bei der Energieeffizienz, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung z. B. auf Strahlventilatoren und eine Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahme durch genauere Definitionen erschlossen werden.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1834 werden zukünftig Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW (≥ 125 W und ≤ 500 kW) am Bestpunkt (BEP) festgelegt.

Wir werden Ihnen die Verordnung in Kürze detailliert im Rahmen unseres Newsletters vorstellen.

Abschlussbericht zu RoHS

Unter dem Rahmenvertrag Nr. ENV.B.3/FRA/2019/0017 wurde ein, von Bio Innovation Service koordiniertes Konsortium von der GD Umwelt der Europäischen Kommission beauftragt, technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Bewertung des Antrags auf Erneuerung von 29 Ausnahmen zu Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zu leisten. Die Arbeiten wurden von der Bio Innovation Service, UNITAR und Fraunhofer Institut IZM durchgeführt und von Experten der drei Organisationen begutachtet.

Der Abschlussbericht liegt jetzt vor und kann unter https://www.rohs.biois.eu/RoHS-Pack-27_Report_Final.pdf abgerufen werden.

Geringfügige technische Änderungen an der Verordnung für elektronische Anzeigen

Die Kommission plant Änderungen an der Verordnung zur Ökodesignrichtlinie für elektronische Anzeigen. Die Änderungen befassen sich mit geringfügigen technischen Änderungen und Kohärenzproblemen, die in Artikel 2 und den Anhängen IIIa und IV der Verordnung (EU) 2019/2021 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für elektronische Anzeigen festgestellt wurden. Parallel dazu findet eine umfassendere Überprüfung statt.

Geringfügige technische Änderungen an der Ökodesign-Verordnung für elektronische Anzeigen

Die Kommission plant Änderungen an der Ökodesign-Verordnung. Die Änderungen befassen sich mit geringfügigen technischen Änderungen und Kohärenzproblemen, die in Artikel 2 und den Anhängen IIIa und IV der Verordnung (EU) 2019/2021 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für elektronische Anzeigen festgestellt wurden. Parallel dazu findet eine umfassendere Überprüfung statt.

 

Ökodesign-Verordnung verabschiedet

Der Rat hat am 27. Mai 2024 die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Damit gilt die Verordnung formell als angenommen. Die Verordnung ersetzt die derzeit gültige Richtlinie. Die Verordnung muss jetzt noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Nach einer Übergangszeit von 24 Monaten muss sie dann angewendet werden.

Mit der Verordnung soll ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit unternommen werden.

Der Geltungsbereich wird erweitert. Mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Autos und Produkte für Ordnungs- und Sicherheitskräfte, fallen zukünftig praktisch alle Arten von Produkten in den Geltungsbereich neuen Verordnung, in der auch neue Anforderungen gestellt werden.

Neben den schon in der alten Richtlinie behandelten Themen wie Energie- und Ressourceneffizienz betreffen die neuen Anforderungen z.B. Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstung und die Reparierbarkeit von Produkten, Wiederaufbereitung und Recycling. Neu ist auch der digitale Produktpass sowie das Vernichtungsverbot von unverkauften Textilen.

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