CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Kontakt

Bei Fragen zu unserem Portal oder zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte:

Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Folgende Punkte wurden unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukte)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/3143 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Festlegung der Umstände, Formate und Verfahren für Notifizierungen nach Artikel 61 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik (Cyberresilienz)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/3144 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 in Bezug auf geltende internationale Normen und zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (Cyberresilienz)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/3173 der Kommission vom 27. August 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates um Vorschriften für den Zugang zum Schnellwarnsystem Safety Gate, den Betrieb des Systems, die in das System einzugebenden Informationen, die für Meldungen zu erfüllenden Anforderungen und die Kriterien für die Bewertung des Risikoniveaus (New Legislative Framework)
  • EU General Product Safety Regulation (EU) 2023/988 – Frequently asked questions (FAQ) (Allgemeine Produktsicherheit)

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 143, Nummer 2.4:

Anstatt:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

 muss es heißen:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 wird wie folgt berichtigt:

Seite 17, Artikel 17:

Anstatt:

„69. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

 muss es heißen:

„70. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Änderungen auf der Homepage 01/2025

Folgende Punkte wurden unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukte)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/3143 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Festlegung der Umstände, Formate und Verfahren für Notifizierungen nach Artikel 61 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik (Cyberresilienz)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/3144 der Kommission vom 18. Dezember 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 in Bezug auf geltende internationale Normen und zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (Cyberresilienz)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/3173 der Kommission vom 27. August 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates um Vorschriften für den Zugang zum Schnellwarnsystem Safety Gate, den Betrieb des Systems, die in das System einzugebenden Informationen, die für Meldungen zu erfüllenden Anforderungen und die Kriterien für die Bewertung des Risikoniveaus (New Legislative Framework)
  • EU General Product Safety Regulation (EU) 2023/988 – Frequently asked questions (FAQ) (Allgemeine Produktsicherheit)

Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 143, Nummer 2.4:

Anstatt:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

 muss es heißen:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 wird wie folgt berichtigt:

Seite 17, Artikel 17:

Anstatt:

„69. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

 muss es heißen:

„70. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

Delegierte Verordnung über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Die Anhänge III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen wird gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) 2024/3229 geändert. Betroffen davon ist die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2025.

Delegierte Verordnung zum Schnellwarnsystem Safety Gate

Um ein ordnungsgemäßes und effizientes Funktionieren des Schnellwarnsystems Safety Gate zu gewährleisten, sollen detaillierte Vorschriften für den Zugang zu diesem System, den Betrieb des Systems, die in das System einzugebenden Informationen und die für Meldungen zu erfüllenden Anforderungen festgelegt und Kriterien für die Bewertung des von Produkten ausgehenden Risikoniveaus eingeführt werden.

Dazu wurde am 27. August 2024 die Delegierte Verordnung (EU) 2024/3173 angenommen und am 13. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Durchführungsverordnung über Normen für die Cybersicherheitszertifizierung

In der Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 werden die Rollen, Vorschriften und Verpflichtungen sowie die Struktur des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) im Einklang mit dem in der Verordnung (EU) 2019/881 genannten europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung festgelegt.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 beruht auf etablierten internationalen Normen, nämlich den Gemeinsamen Kriterien und der Gemeinsamen Evaluierungsmethodik, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) gepflegt werden. In der Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 wird auf ISO/IEC-Normen verwiesen, ohne jedoch die jeweils geltende Fassung dieser Normen anzugeben. Es muss daher festgelegt werden, welche Fassung der Normen für Zertifikate gelten soll, die im Rahmen des EUCC-Systems ausgestellt werden.

Zu diesem Zweck hat die Kommission am 19. Dezember 2024 die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3144 veröffentlicht.

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