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Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-richtlinien.eu ist die kostenfreie Infoplattform zur CE-Kennzeichnung

Sie finden hier alle Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Zu jeder Richtlinie finden Sie außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Kollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Burkhard Kramer
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Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Geringfügige technische Änderungen an der Ökodesign-Verordnung für elektronische Anzeigen

Die Kommission plant Änderungen an der Ökodesign-Verordnung. Die Änderungen befassen sich mit geringfügigen technischen Änderungen und Kohärenzproblemen, die in Artikel 2 und den Anhängen IIIa und IV der Verordnung (EU) 2019/2021 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für elektronische Anzeigen festgestellt wurden. Parallel dazu findet eine umfassendere Überprüfung statt.

 

Ökodesign-Verordnung verabschiedet

Der Rat hat am 27. Mai 2024 die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Damit gilt die Verordnung formell als angenommen. Die Verordnung ersetzt die derzeit gültige Richtlinie. Die Verordnung muss jetzt noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Nach einer Übergangszeit von 24 Monaten muss sie dann angewendet werden.

Mit der Verordnung soll ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit unternommen werden.

Der Geltungsbereich wird erweitert. Mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Autos und Produkte für Ordnungs- und Sicherheitskräfte, fallen zukünftig praktisch alle Arten von Produkten in den Geltungsbereich neuen Verordnung, in der auch neue Anforderungen gestellt werden.

Neben den schon in der alten Richtlinie behandelten Themen wie Energie- und Ressourceneffizienz betreffen die neuen Anforderungen z.B. Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstung und die Reparierbarkeit von Produkten, Wiederaufbereitung und Recycling. Neu ist auch der digitale Produktpass sowie das Vernichtungsverbot von unverkauften Textilen.

Tschechische Republik: Anforderungen an Stromverbrauchszähler

Die Tschechische Republik hat ihren

„Entwurf einer Maßnahme allgemeiner Natur Nummer: 0111-OOP-C022-24 zur Festlegung der messtechnischen und technischen Anforderungen an spezifizierte Geräte, einschließlich Prüfverfahren für die Typgenehmigung, Überprüfung und Prüfung spezifizierter Messgeräte: „Stromverbrauchszähler“ „

zur Notifizierung eingereicht (2024/0244/CZ)

Elektrizitätszähler können in der Tschechischen Republik als „spezifizierte Messgeräte“ gemäß dem Gesetz Nr. 505/1990 über das Messwesen in seiner geänderten Fassung in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden.

Gemäß diesem Gesetz sind „spezifizierte Messgeräte“ Geräte, die in der Liste der Arten spezifizierter Messgeräte (Verordnung Nr. 345/2002) aufgeführt sind und gleichzeitig vom Hersteller/Importeur bestimmungsgemäß für Messungen vorgesehen sind.

Derartige Messgeräte müssen für den Schutz öffentlicher Interessen in den Bereichen Verbraucherschutz, Vertragsbeziehungen, Auferlegung von Sanktionen, Gebühren, Tarifen und Steuern, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit oder den Schutz anderer öffentlicher Interessen, die durch spezielle Rechtsvorschriften geschützt sind, von Bedeutung sein.

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Geringfügige technische Änderungen an der Ökodesign-Verordnung für elektronische Anzeigen

Die Kommission plant Änderungen an der Ökodesign-Verordnung. Die Änderungen befassen sich mit geringfügigen technischen Änderungen und Kohärenzproblemen, die in Artikel 2 und den Anhängen IIIa und IV der Verordnung (EU) 2019/2021 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für elektronische Anzeigen festgestellt wurden. Parallel dazu findet eine umfassendere Überprüfung statt.

 

Ökodesign-Verordnung verabschiedet

Der Rat hat am 27. Mai 2024 die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Damit gilt die Verordnung formell als angenommen. Die Verordnung ersetzt die derzeit gültige Richtlinie. Die Verordnung muss jetzt noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Nach einer Übergangszeit von 24 Monaten muss sie dann angewendet werden.

Mit der Verordnung soll ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit unternommen werden.

Der Geltungsbereich wird erweitert. Mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Autos und Produkte für Ordnungs- und Sicherheitskräfte, fallen zukünftig praktisch alle Arten von Produkten in den Geltungsbereich neuen Verordnung, in der auch neue Anforderungen gestellt werden.

Neben den schon in der alten Richtlinie behandelten Themen wie Energie- und Ressourceneffizienz betreffen die neuen Anforderungen z.B. Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstung und die Reparierbarkeit von Produkten, Wiederaufbereitung und Recycling. Neu ist auch der digitale Produktpass sowie das Vernichtungsverbot von unverkauften Textilen.

Tschechische Republik: Anforderungen an Stromverbrauchszähler

Die Tschechische Republik hat ihren

„Entwurf einer Maßnahme allgemeiner Natur Nummer: 0111-OOP-C022-24 zur Festlegung der messtechnischen und technischen Anforderungen an spezifizierte Geräte, einschließlich Prüfverfahren für die Typgenehmigung, Überprüfung und Prüfung spezifizierter Messgeräte: „Stromverbrauchszähler“ „

zur Notifizierung eingereicht (2024/0244/CZ)

Elektrizitätszähler können in der Tschechischen Republik als „spezifizierte Messgeräte“ gemäß dem Gesetz Nr. 505/1990 über das Messwesen in seiner geänderten Fassung in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden.

Gemäß diesem Gesetz sind „spezifizierte Messgeräte“ Geräte, die in der Liste der Arten spezifizierter Messgeräte (Verordnung Nr. 345/2002) aufgeführt sind und gleichzeitig vom Hersteller/Importeur bestimmungsgemäß für Messungen vorgesehen sind.

Derartige Messgeräte müssen für den Schutz öffentlicher Interessen in den Bereichen Verbraucherschutz, Vertragsbeziehungen, Auferlegung von Sanktionen, Gebühren, Tarifen und Steuern, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit oder den Schutz anderer öffentlicher Interessen, die durch spezielle Rechtsvorschriften geschützt sind, von Bedeutung sein.

Studie zur Bewertung und Folgenabschätzung der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU

Mit der jetzt gestarteten Bewertung soll beurteilt werden, ob die Sportbootrichtlinie im Hinblick auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert noch ihren Zweck erfüllt. Sie soll auch die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen möglicher Überarbeitungsszenarien bewerten. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen wird die Kommission beurteilen, ob eine Überarbeitung erforderlich ist, um die Ziele zu erreichen.

Muster zum Rückruf zur Produktsicherheit veröffentlicht

Nach der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit sind Informationen über einen Produktsicherheitsrückruf, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern schriftlich übermittelt werden, in Form einer Rückrufanzeige bereitzustellen.

Die Kommission hat am 24. Mai 2024 ihr Muster für Rückrufanzeigen veröffentlich, in dem aufgelistet ist, welche Informationen erforderlich sind. Das Muster soll es den Unternehmen erleichtern, Rückrufanzeigen zu erstellen, die betreffenden Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermitteln und ordnungsgemäß über Produktrückrufe zu informieren.

Neubewertung der Druckgeräterichtlinie und Richtlinie über einfache Druckbehälter

Im Rahmen einer Bewertung will die Kommission beurteilen, ob die Druckgeräterichtlinie und die Richtlinie über einfache Druckbehälter noch zweckmäßig sind in Bezug auf:

– Wirksamkeit

– Effizienz

– Relevanz

– Kohärenz

– EU-Mehrwert

Ausgehend von den Ergebnissen der Bewertung wird die Kommission beurteilen, ob weitere Schritte notwendig sind, um die Richtlinien wirksamer zu gestalten.

Die Kommission möchte dazu Ihre Meinung einholen. Zu dieser Sondierung können Sie sich jetzt äußern. Ihr Feedback wird bei der Entwicklung und Erarbeitung dieser Initiative berücksichtigt.

Die Frist für die Rückmeldungen läuft vom 23. Mai 2024 – 20. Juni 2024 (Mitternacht Brüsseler Zeit).

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14072-Druckgeraterichtlinie-und-Richtlinie-uber-einfache-Druckbehalter-Bewertung_de

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