CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Folgende Punkte wurden im Dezember 2025 unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 der Kommission vom 1. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2534 über Haushaltswäschetrockner in Bezug auf Informationen über die Reparierbarkeit und zur Präzisierung einiger Aspekte der Mess- und Berechnungsmethoden, des Produktdatenblatts, der technischen Dokumentation und des Nachprüfungsverfahrens (Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1802 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei hochschmelzenden Loten (RoHS-Richtlinie)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2363 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik (RoHS-Richtlinie)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (RoHS-Richtlinie)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2355 der Kommission vom 13. November 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Balkon- und Terrassenverglasungssysteme ohne vertikale Rahmen und außenseitige Wärmedämm- Verbundsysteme mit Putzschicht und andere Bauprodukte (Bauprodukte)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2289 der Kommission vom 13. November 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Formats für die Meldung von Daten sowie der Bewertungsmethoden und operativen Bedingungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Altbatterien (Batterieverordnung)
  • Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission vom 13. Oktober 2025 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission (Ökodesign)
  • Durchführungsbeschluss 2025/2383 der Kommission vom 25. November 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 hinsichtlich der harmonisierten Norm über Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen im Hinblick auf Personenaufzüge für die Evakuierung von Personen mit Behinderungen (Aufzüge)

 

Das EU-Parlament hat die neue Spielzeugverordnung angenommen. Damit sollen Kinder besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen geschützt werden. Hersteller müssen in der Zukunft strengere Grenzwerte einhalten und zudem umfassende Sicherheitsinformationen bereitstellen. Auch auf Online-Marktplätze kommen neue Pflichten zu. Neu ist auch der digitale Produktpass, der in der Zukunft für jedes in der EU angebotene Spielzeug bereitgestellt werden muss.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach wird ein Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren gelten.

Gemäß der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erhobenen Daten für jedes Kalenderjahr in einem von der Kommission festzulegenden Format zu veröffentlichen und der Kommission zu melden. Durch das Format soll sichergestellt werden, dass die gemeldeten Daten eine solide Grundlage bieten, um die Erreichung der Mindestzielvorgaben für die Sammlung sowie die Erreichung der Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung zu überprüfen und zu überwachen. Die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten sollen es der Kommission ermöglichen zu bewerten, ob es aufgrund von Marktentwicklungen notwendig ist, die Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung zu überarbeiten.

Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 wird durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 entsprechend geändert.

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Änderungen auf der Hompage im Dezember 2025

Folgende Punkte wurden im Dezember 2025 unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 der Kommission vom 1. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2534 über Haushaltswäschetrockner in Bezug auf Informationen über die Reparierbarkeit und zur Präzisierung einiger Aspekte der Mess- und Berechnungsmethoden, des Produktdatenblatts, der technischen Dokumentation und des Nachprüfungsverfahrens (Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1802 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei hochschmelzenden Loten (RoHS-Richtlinie)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2363 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik (RoHS-Richtlinie)
  • Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (RoHS-Richtlinie)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2355 der Kommission vom 13. November 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für Balkon- und Terrassenverglasungssysteme ohne vertikale Rahmen und außenseitige Wärmedämm- Verbundsysteme mit Putzschicht und andere Bauprodukte (Bauprodukte)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2289 der Kommission vom 13. November 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Formats für die Meldung von Daten sowie der Bewertungsmethoden und operativen Bedingungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Altbatterien (Batterieverordnung)
  • Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission vom 13. Oktober 2025 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission (Ökodesign)
  • Durchführungsbeschluss 2025/2383 der Kommission vom 25. November 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 hinsichtlich der harmonisierten Norm über Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen im Hinblick auf Personenaufzüge für die Evakuierung von Personen mit Behinderungen (Aufzüge)

 

Neue Spielzeugverordnung angenommen

Das EU-Parlament hat die neue Spielzeugverordnung angenommen. Damit sollen Kinder besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen geschützt werden. Hersteller müssen in der Zukunft strengere Grenzwerte einhalten und zudem umfassende Sicherheitsinformationen bereitstellen. Auch auf Online-Marktplätze kommen neue Pflichten zu. Neu ist auch der digitale Produktpass, der in der Zukunft für jedes in der EU angebotene Spielzeug bereitgestellt werden muss.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach wird ein Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren gelten.

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1542 für die Sammlung und Behandlung von Altbatterien

Gemäß der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erhobenen Daten für jedes Kalenderjahr in einem von der Kommission festzulegenden Format zu veröffentlichen und der Kommission zu melden. Durch das Format soll sichergestellt werden, dass die gemeldeten Daten eine solide Grundlage bieten, um die Erreichung der Mindestzielvorgaben für die Sammlung sowie die Erreichung der Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung zu überprüfen und zu überwachen. Die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten sollen es der Kommission ermöglichen zu bewerten, ob es aufgrund von Marktentwicklungen notwendig ist, die Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung zu überarbeiten.

Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 wird durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2289 entsprechend geändert.

Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2534 über Haushaltswäschetrockner

In der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2534 sind harmonisierte Anforderungen an die Kennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern festgelegt. Sie sollen es den Kunden ermöglichen, auf der Grundlage der Energieeffizienz und zusätzlicher Informationen über die Geräte fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. In Artikel 3 der genannten Verordnung sind zudem Inhalt und Format des Produktdatenblatts und der technischen Dokumentation festgelegt sowie die Anforderung, dass die Lieferanten die relevanten Parameter in die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) eintragen müssen.

Ab dem 1. Januar 2027 soll jedem in Verkehr gebrachten Haushaltswäschetrockner ein Label und ein Produktdatenblatt mit Angaben zur Reparierbarkeit beigefügt werden. Um eine reibungslose Einführung des Reparierbarkeitsindexes zu gewährleisten, können die Lieferanten aber bereits vor Ablauf der verbindlichen Frist am 1. Januar 2027 anstelle von Labels ohne Angaben zur Reparierbarkeit Labels mit diesen Angaben bereitstellen.

Zu diesem Zweck wurde jetzt die

Delegierte Verordnung (EU) 2025/1353 der Kommission vom 1. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2534 über Haushaltswäschetrockner in Bezug auf Informationen über die Reparierbarkeit und zur Präzisierung einiger Aspekte der Mess- und Berechnungsmethoden, des Produktdatenblatts, der technischen Dokumentation und des Nachprüfungsverfahrens

im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Änderung der RoHS-Richtlinie hinsichtlich einer Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer

Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2018/739 wurde eine Ausnahme für die Verwendung von Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei und in Bauteilen aus stückfeuerverzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,2 % Blei festgelegt.

Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2018/740 wurden zudem Ausnahmen für die Verwendung von Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei entweder für Zerspanungszwecke oder für aus recyceltem bleihaltigem Aluminiumschrott stammendes Blei gewährt.

Last but not least wurde durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2018/741 eine Ausnahme für die Verwendung von Kupferlegierungen mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei für alle Kategorien festgelegt.

Änderung der RoHS-Richtlinie im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wurde außerdem durch die

Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2363 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik

geändert.

Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2018/736 wurde eine Ausnahme für Blei in elektrischen und elektronischen Bauteilen in Glas- oder Keramikmatrixverbindungen festgelegt. Die Ausnahmefrist ist für die jeweilige Kategorie von Elektro- und Elektronikgeräten am 21. Juli 2021, am 21. Juli 2023 bzw. am 21. Juli 2024 abgelaufen.

Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2019/169 wurde außerdem eine Ausnahme für Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von 125 V AC oder 250 V DC oder darüber eingeführt. Die Ausnahmefrist ist für die jeweilige Kategorie von Elektro- und Elektronikgeräten am 21. Juli 2021, am 21. Juli 2023 bzw. am 21. Juli 2024 abgelaufen.

Die Fristen sind jetzt bis zum 30. Juni 2027 bzw. 31. Dezember 2027 verlängert worden.

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