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Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) haben am 6. Dezember 2024 ein Verfahren gegen die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet. Welches Ziel IEC und ISO mit der Klage verfolgen, geht aus den Unterlagen bislang nicht hervor.

Einem Statement zufolge haben IEC und ISO die Maßnahmen ergriffen, um internationale Standards vor dem Hintergrund des Malamud-Urteils vor unbefugter Offenlegung zu schützen.

Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2018 einen Antrag zweier NGOs, die sich für den freien Zugang zu mehreren technischen Normen nach der Dokumentenzugangsverordnung (EG) Nr. 1049/2001 einsetzen, abgelehnt. Im März 2024 hob der EuGH jedoch das erste Urteil im sogenannten „Malamud“-Urteil – C-588/21 P auf und erklärte, dass die Kommission den Zugang zu den harmonisierten Normen gewähren muss. Da die vier harmonisierten Normen zu Spielzeug aufgrund ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts sind, besteht ein überwiegendes Interesse an ihrer Offenlegung.

Seit dem Urteil sind bei der Kommission zahlreiche weitere Anträge zu verschiedensten harmonisierten Normen eingegangen, zu denen der Zugang verlangt wird. Die nationalen Normungsorganisationen haben bereits Portale für den Lesezugriff auf die Normen eingerichtet, zu denen die Kommission aufgrund des Urteils Zugang gewähren muss. Da ein Teil der harmonisierten Europäischen Normen ganz oder teilweise auf IEC- und ISO-Normen, sind auch die internationalen Normungsorganisationen von diesem Urteil betroffen.

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 143, Nummer 2.4:

Anstatt:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

 muss es heißen:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 wird wie folgt berichtigt:

Seite 17, Artikel 17:

Anstatt:

„69. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

 muss es heißen:

„70. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

IEC und ISO leiten rechtliche Schritte gegen die Europäische Kommission ein

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) haben am 6. Dezember 2024 ein Verfahren gegen die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet. Welches Ziel IEC und ISO mit der Klage verfolgen, geht aus den Unterlagen bislang nicht hervor.

Einem Statement zufolge haben IEC und ISO die Maßnahmen ergriffen, um internationale Standards vor dem Hintergrund des Malamud-Urteils vor unbefugter Offenlegung zu schützen.

Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2018 einen Antrag zweier NGOs, die sich für den freien Zugang zu mehreren technischen Normen nach der Dokumentenzugangsverordnung (EG) Nr. 1049/2001 einsetzen, abgelehnt. Im März 2024 hob der EuGH jedoch das erste Urteil im sogenannten „Malamud“-Urteil – C-588/21 P auf und erklärte, dass die Kommission den Zugang zu den harmonisierten Normen gewähren muss. Da die vier harmonisierten Normen zu Spielzeug aufgrund ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts sind, besteht ein überwiegendes Interesse an ihrer Offenlegung.

Seit dem Urteil sind bei der Kommission zahlreiche weitere Anträge zu verschiedensten harmonisierten Normen eingegangen, zu denen der Zugang verlangt wird. Die nationalen Normungsorganisationen haben bereits Portale für den Lesezugriff auf die Normen eingerichtet, zu denen die Kommission aufgrund des Urteils Zugang gewähren muss. Da ein Teil der harmonisierten Europäischen Normen ganz oder teilweise auf IEC- und ISO-Normen, sind auch die internationalen Normungsorganisationen von diesem Urteil betroffen.

Berichtigung der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 143, Nummer 2.4:

Anstatt:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von Gemischen, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), muss folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

 muss es heißen:

„2.4. Isocyanathaltige Gemische

Sofern dies nicht bereits auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist, müssen Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere usw. oder Gemische davon), folgenden Hinweis tragen:

EUH204 — ‚Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.‘“

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 wird wie folgt berichtigt:

Seite 17, Artikel 17:

Anstatt:

„69. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

 muss es heißen:

„70. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj).“

Delegierte Verordnung über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Die Anhänge III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen wird gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) 2024/3229 geändert. Betroffen davon ist die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2025.

Delegierte Verordnung zum Schnellwarnsystem Safety Gate

Um ein ordnungsgemäßes und effizientes Funktionieren des Schnellwarnsystems Safety Gate zu gewährleisten, sollen detaillierte Vorschriften für den Zugang zu diesem System, den Betrieb des Systems, die in das System einzugebenden Informationen und die für Meldungen zu erfüllenden Anforderungen festgelegt und Kriterien für die Bewertung des von Produkten ausgehenden Risikoniveaus eingeführt werden.

Dazu wurde am 27. August 2024 die Delegierte Verordnung (EU) 2024/3173 angenommen und am 13. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Durchführungsverordnung über Normen für die Cybersicherheitszertifizierung

In der Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 werden die Rollen, Vorschriften und Verpflichtungen sowie die Struktur des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) im Einklang mit dem in der Verordnung (EU) 2019/881 genannten europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung festgelegt.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 beruht auf etablierten internationalen Normen, nämlich den Gemeinsamen Kriterien und der Gemeinsamen Evaluierungsmethodik, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) gepflegt werden. In der Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 wird auf ISO/IEC-Normen verwiesen, ohne jedoch die jeweils geltende Fassung dieser Normen anzugeben. Es muss daher festgelegt werden, welche Fassung der Normen für Zertifikate gelten soll, die im Rahmen des EUCC-Systems ausgestellt werden.

Zu diesem Zweck hat die Kommission am 19. Dezember 2024 die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3144 veröffentlicht.

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