CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Kontakt

Bei Fragen zu unserem Portal oder zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte:

Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Die Version 1.4.0 der Software SOFTEMA steht zum kostenlosen Download bereit. Projekte aus früheren Versionen können in SOFTEMA 1.4.0 geöffnet und weiterbearbeitet werden. Die Aktualisierung erfolgt automatisch.

Neu ist der SOFTEMA-Codevisualisierer in der Tabelle „B4 Matrix C+E“. Mit ihm lassen sich aus Verknüpfungslogiken Funktionsblockdiagramme generieren.

Zum Download: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-maschinenschutz/software-softema/index.jsp

Die Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfnormen für Schiffsausrüstung, die in internationalen Instrumenten festgelegt sind, wurde aktualisiert. Die neuen Regelungen sind in der

Durchführungsverordnung(EU) 2025/1533 der Kommission vom 23. Juli 2025 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1975 der Kommission

festgelegt. Die Verordnung gilt ab dem 23. September 2025.

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV (Arbeitsweise der Europäischen Union) beantragen insgesamt acht Klägerinnen die Nichtigerklärung des Beschlusses D(2022)9120-DC der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vom 16. Dezember 2022, soweit darin Melamin als besonders besorgniserregender Stoff im Sinne von Art. 57 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ermittelt wurde.

Die Klage wurde durch das Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2025 abgewiesen (Rechtssache T-163/23).

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

SOFTEMA 1.4.0 steht zum Download bereit

Die Version 1.4.0 der Software SOFTEMA steht zum kostenlosen Download bereit. Projekte aus früheren Versionen können in SOFTEMA 1.4.0 geöffnet und weiterbearbeitet werden. Die Aktualisierung erfolgt automatisch.

Neu ist der SOFTEMA-Codevisualisierer in der Tabelle „B4 Matrix C+E“. Mit ihm lassen sich aus Verknüpfungslogiken Funktionsblockdiagramme generieren.

Zum Download: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-maschinenschutz/software-softema/index.jsp

Durchführungsverordnung für Schiffsausrüstung veröffentlicht

Die Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfnormen für Schiffsausrüstung, die in internationalen Instrumenten festgelegt sind, wurde aktualisiert. Die neuen Regelungen sind in der

Durchführungsverordnung(EU) 2025/1533 der Kommission vom 23. Juli 2025 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie der Prüfnormen für Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1975 der Kommission

festgelegt. Die Verordnung gilt ab dem 23. September 2025.

Urteil des Gerichts zu Melamin

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV (Arbeitsweise der Europäischen Union) beantragen insgesamt acht Klägerinnen die Nichtigerklärung des Beschlusses D(2022)9120-DC der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vom 16. Dezember 2022, soweit darin Melamin als besonders besorgniserregender Stoff im Sinne von Art. 57 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ermittelt wurde.

Die Klage wurde durch das Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2025 abgewiesen (Rechtssache T-163/23).

Weitere Ausnahmen für Blei unter RoHS

Gemäß den EU-Vorschriften (RoHS-Richtlinie) gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen. Auf Antrag von Unternehmen oder Organisationen können in bestimmten Fällen befristete Ausnahmen eingeräumt werden, sofern die erforderlichen Kriterien eingehalten werden.

Drei Ausnahmen wurden am 08.09.2025 von der Kommission angenommen:

– Blei, das in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik enthalten ist, einschließlich dielektrischer Keramik in Kondensatoren

– Blei, das als Legierungselement in Stahl Aluminium und Kupfer bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendet wird

– Blei in hochschmelzenden Loten, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden

Überprüfung der Anforderungen an die Energieeffizienz für Elektromotoren und Drehzahlregelungen

Im Jahr 2019 hat die EU eine überarbeitete Ökodesign-Maßnahme für Elektromotoren und Drehzahlregelungen erlassen. Dadurch werden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz sowie Informationsanforderungen für diese Produkte festgelegt. Damit sollen erhebliche Energieeinsparungen für die Endnutzer erzielt werden.

Die EU überprüft diese Maßnahme nun vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts und ermittelt Bereiche, in denen weitere Energieeinsparungen, technologische Verbesserungen, geringere Umweltauswirkungen und eine Verbesserung der Kreislaufwirtschaft erzielt werden können.

Änderungen auf der Homepage

Folgende Punkte wurden im August unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1464 der Kommission vom 17. Juli 2025 über die harmonisierte Norm EN 60335-2-14:2006 über besondere Anforderungen für Küchenmaschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Niederspannung)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1488 der Kommission vom 22. Juli 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich harmonisierter Normen für flache flexible Leitung und Ladeleitung für Elektrofahrzeuge (Niederspannung)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1457 der Kommission vom 16. Juli 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich der Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-60:2003 über besondere Anforderungen für Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder und hinsichtlich der mit Einschränkung versehenen Veröffentlichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-1:2012 über allgemeine Anforderungen an elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke sowie EN 60335-2-27:2013 über besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung (Niederspannung)
  • Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission vom 18. April 2024 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission (Ökodesign)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/695 der Kommission vom 9. April 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Schwellenwerten und Leistungsklassen für permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken (Bauprodukte)

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