CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung:  Umfassend informiert auf CE-richtlinien.eu – der kostenfreien Infoplattform

In unserer umfassenden Dokumentensammlung finden Sie alle europäischen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Ergänzend haben wir außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge sowie Listen harmonisierter Normen für Sie bereitgestellt.

Weitreichende Bedeutung und Bekannheit hat der CE-Newsletter mit aktuellen Themen und Informationen rund um alle Themen, die im Kontext der CE-Kennzeichnung relevant sind.

Mit Website und Newsletter stellen wir bereits seit vielen Jahren eines der umfangreichsten und wichtigsten Informationsmedien zu CE-Kennzeichnung und europäischen Richtlinien bereit.

Im umfangreichen Archiv des CE-Newsletters finden Leser spannende Insights und fundierte Fachbeiträge aus mehr als 20 Jahren Berichterstattung zur CE-Kennzeichnung.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Fachkollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen als CE-Partner CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



CE-Partner

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Kontakt

Bei Fragen zu unserem Portal oder zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte:

Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichnung

Ab Februar 2027 sind große Batterien mit einem digitalen Batteriepass ausgestattet, der über einen QR-Code zugänglich ist. Der Pass wird Informationen über Leistung und Nachhaltigkeit für die Öffentlichkeit, Konformitätsinformationen für Behörden sowie Informationen zu Reparatur, Wiederaufarbeitung, Umnutzung und Recycling enthalten. Die Informationen der letztgenannten Kategorie sollen nur für Unternehmen und Personen mit einem berechtigten Interesse zugänglich sein.

In einem Rechtsakt will die Kommission nunregeln, wer auf die genannten Informationen zugreifen kann.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission wird die Ökodesign-Richtlinie mit Blick auf Einzelraumheizgeräte umgesetzt.

Mit einem neuen Durchführungsrechtsakt will die Kommission die Verordnung ändern, um einige kleinere technische Probleme zu beheben. Dazu werden Unstimmigkeiten in drei Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung („ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät“, „ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement“ und „Luftheizungsprodukt“) beseitigt.

Gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren sind die Hersteller verpflichtet, die in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Waren zu reparieren.

Die Kommission möchte „Einzelraumheizgeräte“ durch eine Delegierte Richtlinie in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufnehmen.

Die Anforderungen an die Reparierbarkeit von Einzelraumheizgeräten wurden bereits mit der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission festgelegt.

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Sie suchen einen Job als CE-Beauftragter, CE-Koordinator, Product Safety Manager oder Prüfingenieur? Technische Dokumentation oder Product Compliance sind Ihre Profession?

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Zugangsrechte für bestimmte Teile des Batteriepasses

Ab Februar 2027 sind große Batterien mit einem digitalen Batteriepass ausgestattet, der über einen QR-Code zugänglich ist. Der Pass wird Informationen über Leistung und Nachhaltigkeit für die Öffentlichkeit, Konformitätsinformationen für Behörden sowie Informationen zu Reparatur, Wiederaufarbeitung, Umnutzung und Recycling enthalten. Die Informationen der letztgenannten Kategorie sollen nur für Unternehmen und Personen mit einem berechtigten Interesse zugänglich sein.

In einem Rechtsakt will die Kommission nunregeln, wer auf die genannten Informationen zugreifen kann.

Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte – Änderung der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission

Mit der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission wird die Ökodesign-Richtlinie mit Blick auf Einzelraumheizgeräte umgesetzt.

Mit einem neuen Durchführungsrechtsakt will die Kommission die Verordnung ändern, um einige kleinere technische Probleme zu beheben. Dazu werden Unstimmigkeiten in drei Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung („ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät“, „ortsbewegliches elektrisches Einzelraumheizgerät mit sichtbar glühendem Heizelement“ und „Luftheizungsprodukt“) beseitigt.

Reparaturverpflichtung von Einzelraumheizgeräten

Gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren sind die Hersteller verpflichtet, die in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Waren zu reparieren.

Die Kommission möchte „Einzelraumheizgeräte“ durch eine Delegierte Richtlinie in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufnehmen.

Die Anforderungen an die Reparierbarkeit von Einzelraumheizgeräten wurden bereits mit der Verordnung (EU) 2024/1103 der Kommission festgelegt.

Änderungen auf der Homepage 01/26

Folgende Punkte wurden unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Verordnung (EU) 2025/2509 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeug)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2499 der Kommission vom 9. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 hinsichtlich harmonisierter Normen für Funkanlagen mit geringer Reichweite und mobiler Kommunikationssysteme an Bord von Luftfahrzeugen (Funkanlagen)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2519 der Kommission vom 15. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/740 hinsichtlich harmonisierter Normen für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn sowie für die Migration bestimmter Elemente aus Spielzeug (Spielzeug)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2623 der Kommission vom 16. Dezember 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für rücksetzbare linienförmige Wärmemelder, Verbinder für Rohrprofile und andere Bauprodukte (Bauprodukte)

EU führt 3 Euro-Zölle auf Pakete bis 150 Euro ein

Ab Juli 2026 wird in der EU ein Zollsatz von 3 Euro pro Warensendung im elektronischen Geschäftsverkehr bis zu einem Wert von 150 Euro eingeführt.

Mit der Einführung von Zöllen auf Pakete mit geringem Wert für den elektronischen Geschäftsverkehr wird es eine einfache Regelung für einen fairen Wettbewerb im E-Commerce geben.

Quecksilber – Ausfuhr-, Einfuhr- und Herstellungsverbot für quecksilberhaltige Schalter und Relais in der EU

Die Liste der mit Quecksilber versetzten Produkte, die nicht aus der EU ausgeführt, nicht in die EU eingeführt und nicht in der EU hergestellt werden dürfen, soll ab dem 1. Januar 2026 erweitert werden.

Geplant ist:

  • die Angleichung der EU-Rechtsvorschriften an das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
  • die Beendigung der weltweiten Verwendung von Quecksilber in den betreffenden Produkten sowie ein Beitrag zum weiteren Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit auf internationaler Ebene

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