CE-RICHTLINIEN.eu

Informationen rund um die CE-Kennzeichnung

CE-richtlinien.eu ist die kostenfreie Infoplattform zur CE-Kennzeichnung

Sie finden hier alle Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Zu jeder Richtlinie finden Sie außerdem deutsche Gesetze, sowie zahlreiche andere EG-Richtlinien und Richtlinienvorschläge.

Bereits seit vielen Jahren ist der Herausgeber Herr Dipl.-Ing. Burkhard Kramer, als Experte auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung bekannt und geschätzt.

Kollegen, namhafte Experten und Berater, technische Redakteure und Unternehmen der Branche unterstützen CE-richtlinien.eu mit dem Ziel, ein umfassendes Informationsangebot rund um die EU-Richtlinien bereitzustellen.

Herausgeber von CE-richtlinien.eu ist die itk-Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH.



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Burkhard Kramer
Mail: info@ce-richtlinien.eu

Bei Fragen zur Anzeigenschaltung, zum Newsletter oder unserem Stellenmarkt:

Beate Schulz-Bartz
Mail: anzeigen@ce-richtlinien.eu

 

Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

Am 07.02.2024 wurde die

Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 der Kommission vom 31. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

In der Verordnung wird das auf den Gemeinsamen Kriterien beruhende europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) festgelegt.

Diese Verordnung gilt für alle Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und deren Dokumentation, die zur Zertifizierung im Rahmen des EUCC vorgelegt werden. Sie gilt außerdem für alle Schutzprofile, die im Rahmen des IKT- Prozesses zur Zertifizierung von IKT-Produkten zur Zertifizierung vorgelegt werden.

Neue gemeinsame Militärgüterliste der EU

Nachdem bereits am 17.01.2024 eine aktualisierte Liste der Verteidigungsgüter im Amtsblatt der EU erschienen ist, wurde am 01.03.2024 auch eine aktualisierte gemeinsame Militärgüterliste veröffentlicht.

Militär- und Verteidigungsgüter werden in verschiedenen CE-Richtlinien und im Produktsicherheitsgesetz explizit vom Anwendungsbereich der Richtlinien bzw. Verordnungen ausgenommen und bedürfen somit auch keiner CE-Kennzeichnung. Allerdings stellt sich dabei immer auch die Frage, was denn Verteidigungsgüter oder Militärgüter genau sind. Bei der Beantwortung dieser Frage können die Listen helfen.

Die gemeinsame Militärgüterliste wurde darüber hinaus bereits einmal berichtigt (C/2024/90014).

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag der Spielzeugverordnung

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am 5. März 2024 seine Stellungnahme zum Vorschlagsentwurf der Europäischen Kommission für die Spielzeugverordnung veröffentlicht.

Der Schwerpunkt der Spielzeugverordnung liegt auf zwei Hauptzielen:

  1. Die Verbesserung der Sicherheit von Kindern vor Gefahren durch schädliche Chemikalien in Spielzeug.
  2. Die Durchsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der nicht mit dem EU-Recht konformen Spielzeuge.

Es hat sich gezeigt, dass die derzeitige rechtliche Regelung durch die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG zur Lösung der Probleme nicht ausreicht. Die Spielzeugrichtlinie bezieht sich nicht auf schädliche Chemikalien wie endokrine Disruptoren oder auf Stoffe, die das Immun-, Nerven- oder Atemsystem beeinträchtigen. Daneben ist die der Kommission übertragene Befugnis zur Änderung und Anpassung der Spielzeugrichtlinie an wissenschaftliche Erkenntnisse begrenzt. Insbesondere kann die Richtlinie nicht mit Blick auf Grenzwerte für Spielwaren angepasst werden, die für Kinder über 36 Monaten bestimmt sind. Mit Blick auf die Verringerung des Anteils nicht konformer Spielwaren auf dem EU-Markt ist ein neuer digitaler Produktpass die wichtigste in der Spielzeugverordnung vorgeschlagene Maßnahme.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt den Vorschlag und hält ihn insgesamt für angemessen, notwendig und verhältnismäßig. Die vorgeschlagene, durch den wissenschaftlichen Fortschritt gerechtfertigte Ausweitung allgemeiner Verbote hält der EWSA für verhältnismäßig, da hierdurch die Zahl der Unfälle und Krankheiten aufgrund von Kontakten mit schädlichen Chemikalien in Spielwaren erheblich verringert würde. Darüber hinaus ist der Vorschlag Teil einer umfassenderen Chemikalienstrategie der EU und der Rechtsvorschriften für andere Produkte (z.B. für die Kinderpflege).

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Aktuelle Meldungen zur CE-Kennzeichung

Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

Am 07.02.2024 wurde die

Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 der Kommission vom 31. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

In der Verordnung wird das auf den Gemeinsamen Kriterien beruhende europäische System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) festgelegt.

Diese Verordnung gilt für alle Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und deren Dokumentation, die zur Zertifizierung im Rahmen des EUCC vorgelegt werden. Sie gilt außerdem für alle Schutzprofile, die im Rahmen des IKT- Prozesses zur Zertifizierung von IKT-Produkten zur Zertifizierung vorgelegt werden.

Neue gemeinsame Militärgüterliste der EU

Nachdem bereits am 17.01.2024 eine aktualisierte Liste der Verteidigungsgüter im Amtsblatt der EU erschienen ist, wurde am 01.03.2024 auch eine aktualisierte gemeinsame Militärgüterliste veröffentlicht.

Militär- und Verteidigungsgüter werden in verschiedenen CE-Richtlinien und im Produktsicherheitsgesetz explizit vom Anwendungsbereich der Richtlinien bzw. Verordnungen ausgenommen und bedürfen somit auch keiner CE-Kennzeichnung. Allerdings stellt sich dabei immer auch die Frage, was denn Verteidigungsgüter oder Militärgüter genau sind. Bei der Beantwortung dieser Frage können die Listen helfen.

Die gemeinsame Militärgüterliste wurde darüber hinaus bereits einmal berichtigt (C/2024/90014).

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag der Spielzeugverordnung

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am 5. März 2024 seine Stellungnahme zum Vorschlagsentwurf der Europäischen Kommission für die Spielzeugverordnung veröffentlicht.

Der Schwerpunkt der Spielzeugverordnung liegt auf zwei Hauptzielen:

  1. Die Verbesserung der Sicherheit von Kindern vor Gefahren durch schädliche Chemikalien in Spielzeug.
  2. Die Durchsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der nicht mit dem EU-Recht konformen Spielzeuge.

Es hat sich gezeigt, dass die derzeitige rechtliche Regelung durch die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG zur Lösung der Probleme nicht ausreicht. Die Spielzeugrichtlinie bezieht sich nicht auf schädliche Chemikalien wie endokrine Disruptoren oder auf Stoffe, die das Immun-, Nerven- oder Atemsystem beeinträchtigen. Daneben ist die der Kommission übertragene Befugnis zur Änderung und Anpassung der Spielzeugrichtlinie an wissenschaftliche Erkenntnisse begrenzt. Insbesondere kann die Richtlinie nicht mit Blick auf Grenzwerte für Spielwaren angepasst werden, die für Kinder über 36 Monaten bestimmt sind. Mit Blick auf die Verringerung des Anteils nicht konformer Spielwaren auf dem EU-Markt ist ein neuer digitaler Produktpass die wichtigste in der Spielzeugverordnung vorgeschlagene Maßnahme.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt den Vorschlag und hält ihn insgesamt für angemessen, notwendig und verhältnismäßig. Die vorgeschlagene, durch den wissenschaftlichen Fortschritt gerechtfertigte Ausweitung allgemeiner Verbote hält der EWSA für verhältnismäßig, da hierdurch die Zahl der Unfälle und Krankheiten aufgrund von Kontakten mit schädlichen Chemikalien in Spielwaren erheblich verringert würde. Darüber hinaus ist der Vorschlag Teil einer umfassenderen Chemikalienstrategie der EU und der Rechtsvorschriften für andere Produkte (z.B. für die Kinderpflege).

Änderungen auf der Homepage 03/24

Folgende Punkte wurden unter www.ce-richtlinien.eu neu aufgenommen oder aktualisiert:

  • Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am TT. MM.2024 angenommen)(vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung)(Aktualisierung und Ersetzung der vom Rat am 20. Februar 2023angenommenenGemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union) (New Legislative Framework)
  • Berichtigung der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am TT. MM.2024 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) (Aktualisierung und Ersetzung der vom Rat am 20. Februar 2023angenommenen (1) Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union) (GASP) (New Legislative Framework)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 der Kommission vom 31. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) (Künstliche Intelligenz)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2024/564 der Kommission vom 14. Februar 2024 über harmonisierte Normen für Festbrennstoffkessel und Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1187 und der Verordnung (EU) 2015/1189 (Ökodesign)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2024/815 der Kommission vom 6. März 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1182 hinsichtlich harmonisierter Normen für medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch, die biologische Beurteilung von Medizinprodukten, die Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge, Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte und die Aufbereitung von Produkten für die Gesundheitsfürsorge (Medizinprodukte)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2024/817 der Kommission vom 6. März 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1195 hinsichtlich harmonisierter Normen für die Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge und für Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte (In-vitro-Diagnostika)

Cadmium und Blei in Kunststoffprofilen für elektrische und elektronische Fenster und Türen

Am 10.01.2024 wurde die

Delegierte Richtlinie (EU) 2024/232 der Kommission vom 25. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Blei in Kunststoffprofilen für elektrische und elektronische Fenster und Türen mit wiedergewonnenem Hart-Polyvinylchlorid

im Amtsblatt der EU zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EG veröffentlicht.

Cadmium und Blei sind Stoffe, die Beschränkungen unterliegen und in Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU aufgeführt sind. Für Blei gilt eine Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent von 0,1 %, für Cadmium liegt der Wert bei 0,01 %.

Am 14. Dezember 2015 ging bei der Kommission ein Antrag gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2011/65/EU auf eine Ausnahme für Cadmium und Blei in Kunststoffprofilen für elektrische und elektronische Fenster und Türen mit wiedergewonnenem Polyvinylchlorid (PVC) ein. Cadmium und Blei werden in wiedergewonnenem PVC-Material für Fenster- und Türrahmen zur Polymerstabilisierung in PVC-Profilen verwendet.

Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EG wird daher unter Punkt 46 eine Ausnahme für diese Kunststoffprofile hinzugefügt, die am 01.08.2024 beginnt und am 28.05.2028 endet.

Neue Liste der Verteidigungsgüter

Am 17.01.2024 ist im Amtsblatt der EU eine aktualisierte Liste der Verteidigungsgüter erschienen:

Delegierte Richtlinie (EU) 2024/242 der Kommission vom 27. September 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union vom 20. Februar 2023

Verteidigungsgüter werden in verschiedenen CE-Richtlinien und im Produktsicherheitsgesetz explizit vom Anwendungsbereich einer Richtlinie bzw. Verordnung ausgenommen und bedürfen somit auch keiner CE-Kennzeichnung. Allerdings stellt sich dabei immer auch die Frage, was denn Verteidigungsgüter oder Militärgüter genau sind. Bei der Beantwortung dieser Frage kann die Liste helfen.

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